Am 28. Juli 2004 fand vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt die erste Verhandlung im Lizenzstreit der Deutschen IFPI gegen die GEMA über die Höhe der Tonträgervergütung statt.
Bekanntlich geht es um die Forderung der IFPI, den bisherigen Vergütungssatz von 9,009 Prozent (vom Herstellerabgabepreis für CDs) auf 5,6 Prozent abzusenken. Dieser Forderung hatten sich die GEMA, die Autoren (Komponisten, Textdichter) sowie die Musikverleger von Anfang an widersetzt. In einer vom DMV initiierten Protestresolution hatten sich tausende Autoren gegen diese Pläne der deutschen Tonträgerindustrie gewandt, die CD-Lizenzen um über 40 Prozent zu kürzen. In der mündlichen Verhandlung beharrte nunmehr die GEMA auf der bisherigen vertraglich vereinbarten Vergütungshöhe und sah keinen Anlass zu einer Herabsenkung, da die bisherige Höhe der Lizenzen angemessen ist.
In der über siebenstündigen mündlichen Verhandlung wurden sämtliche Aspekte der Findung eines „angemessenen Tarifs“ erörtert. Von der Schiedsstelle wurde die IFPI aufgefordert, ihr Herabsetzungsverlangen näher darzulegen.
Bei der ersten mündlichen Verhandlung spielte auch der Vertagungsantrag der IFPI eine Rolle. Die IFPI hatte beantragt, das Verfahren vor der Schiedsstelle erst dann weiter zu führen, wenn die Beschwerde der Tonträgerfirma Universal bei der Europäischen Kommission entschieden ist. Die GEMA vertrat dagegen den Standpunkt, ein Abwarten auf eine evtl. Entscheidung der Europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofs sei weder sachlich noch rechtlich veranlasst. Auch die Schiedsstelle wies in der mündlichen Verhandlung auf ihre Eigenständigkeit gegenüber der behaupteten EG-Kompetenz hin.
Ebenfalls eine wichtige Rolle bei der mündlichen Verhandlung vor der Schiedsstelle spielte die von einem Teil der IFPI-Mitglieder (insbesondere die Major-Tonträgerfirmen) praktizierte Hinterlegung der Differenz zwischen den bisherigen 9,009 Prozent und den von der IFPI beantragten 5,6 Prozent. Allerdings erging auch hierzu keine Entscheidung.
Beiden Seiten wurde die Gelegenheit eingeräumt, ihre Positonen vertieft vorzutragen. Der nächste Termin zur mündlichen Verhandlung wurde von der Schiedsstelle auf den 9. Dezember 2004 festgelegt. Erwartet wird, dass im ersten Quartal 2005 ein Einigungsvorschlag der Schiedsstelle vorliegen wird.

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