In der Auseinandersetzung um die Höhe des Vergütungssatzes für die Lizenzierung von Tonträgern nimmt der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Prof. Dr. Reinhold Kreile, zu der Erhöhung der ohne Vorbehalt geleisteten Lizenzzahlungen durch die Tonträgerindustrie Stellung. Nach Gesprächen mit Vertretern der Rechteinhaber Anfang August 2004 hatte die Musikindustrie entschieden, die ohne Vorbehalt an die GEMA zu leistenden Lizenzzahlungen um einen Prozentpunkt von 5,6 % auf 6,6 % zu erhöhen. Damit verzichten die Tonträgerhersteller auf den Prozentabzug, der für eine gemeinsame Pirateriebekämpfung gedacht gewesen ist. Laut eines Berichts des Onlinedienstes »musikwoche.de« sieht Prof. Kreile in diesem Schritt kein Entgegenkommen, sondern die Beendigung eines offensichtlich rechtswidrigen Zustands. Dies gehe aus einem Schreiben an den GEMA-Aufsichtsrat hervor.

Die deutsche Landesgruppe der IFPI wollte ursprünglich ab 1.1.2004 eine Senkung des bisherigen Vergütungssatzes für Autoren für die Lizenzierung von Tonträgern von 9,009 % vom Herstellerpreis auf 5,6 % erreichen. Bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) wurde ein entsprechender Antrag eingereicht. Bis zur Gerichtsentscheidung wird der Differenzbetrag auf von der IFPI eigens hierfür eingerichtete Sperrkonten überwiesen. Bei der ersten mündlichen Verhandlung am 28. Juli 2004 habe die Schiedsstelle offenbar die Rechtsposition der GEMA geteilt, so der Vorstandsvorsitzende laut des Berichts, und die Hinterlegung insoweit als »rechtswidrig und unzulässig« angesehen.

Weiter wies Prof. Kreile darauf hin, dass es nicht an den Kreativen sei, einen Schritt auf die Tonträgerindustrie zuzugehen. Die GEMA habe bereits »alle Erhöhungsforderungen der bisherigen Tarife zurückgestellt«. Nach Angaben von »musikwoche.de« betont er in seinem Schreiben außerdem die weiterhin bestehende Bereitschaft »zu einem vertieften Rechts- und Sachgespräch«. Die »juristische Auseinandersetzung um die angemessene Vergütung für Tonträger« sei aber nicht »über die Presse und durch Austausch von Presseinformationen« zu führen. Der nächste Termin der mündlichen Verhandlung zwischen beiden Parteien vor der Schiedsstelle findet am 9. Dezember in München statt.

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