Im Schiedsstellenverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt wegen der von der Deutschen Landesgruppe der IFPI geforderten Herabsenkung der bisherigen CD-Vergütung von 9,009 % auf 6,5 % vom Herstellerabgabepreis hat die Schiedsstelle in der mündlichen Verhandlung vom 09.12.2004 erneut deutlich gemacht, dass die Voraussetzungen für ein solch massive Absenkung nicht vorlägen. Die beim seinerzeitigen Vertragsabschluss maßgeblichen Verhältnisse hätten sich nicht so grundsätzlich geändert, dass eine solche Herabsenkung gerechtfertigt sei. Ein von der Schiedsstelle vorgeschlagener Vergleich auf eine leichte Herabsenkung des bisherigen Vergütungsniveaus wurde erörtert. Die Schiedsstelle gab den Parteien Gelegenheit, sich nochmals zu den Grundproblemen bis zum 24. Februar 2005 zu äußern. Sodann werde, wenn kein Vergleich zustande käme, die Schiedsstelle bis März 2005 entscheiden.

Bedauerlicherweise hat die Deutsche Landesgruppe der IFPI abgelehnt, die Hinterlegung von 30 % der jeweiligen Rechnungssumme zu reduzieren. Die GEMA muss daher beim Bundeskartellamt das beantragte Missbrauchsverfahren weiterführen.

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