Die Deutsche Landesgruppe der IFPI bedauert die gestrige Entscheidung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Autorenvergütung im Tonträgerbereich. Nach Vorschlag der Schiedsstelle soll der bisherige Normalvertrag im wesentlichen unverändert fortgelten; der Lizenzsatz soll danach auch weiterhin bei 9,009% vom Händlerabgabepreis liegen.

In ihrer Entscheidung ist die Schiedsstelle wesentlichen Argumenten der Tonträgerhersteller für eine Absenkung der Lizenzhöhe nicht gefolgt. So trägt sie vor allem den in den letzten Jahren immer größer gewordenen Handelsrabatten keine Rechnung. Die IFPI prüft deshalb in den nächsten Wochen intensiv die Begründung des Schiedsspruchs und die Fortführung des Verfahrens.

Gleichwohl bietet die Entscheidung eine gute Voraussetzung für die im Anschluss zu verhandelnde Absenkung der Tarife für Internet- und Mobile-Nutzungen von Musik. Denn die überhöhten Lizenzforderungen der GEMA von 15% für diese Bereiche lassen sich selbst in das von der Schiedsstelle für angemessen gehaltene Lizenzschema nicht einordnen. Die IFPI fordert deshalb die GEMA auf, ihre Tarife deutlich abzusenken.

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