Die deutsche Landesgruppe der IFPI (International Federation of Phonographic Industry) hat bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt den Antrag gestellt, den bisherigen Vergütungssatz für die Lizenzierung von Tonträgern von 9,009 % vom Herstellerabgabepreis auf 5,6 % zu senken. Das seit Jahrzehnten vertraglich zwischen den die schöpferischen Musikautoren vertretenden Verwertungsgesellschaften und der nationalen wie internationalen Tonträgerindustrie vereinbarte und funktionierende System der angemessenen Beteiligung der Autoren" am Erlös der Tonträgerverkäufe wird somit von der deutschen Schallplattenindustrie grundsätzlich in Frage gestellt.
Hierzu erklärt der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Prof. Dr. Reinhold Kreile:
"Der Versuch der deutschen Tonträgerindustrie, ihre Probleme auf dem Rücken und zu Lasten der schöpferischen Komponisten und Textdichter zu lösen, wird scheitern. Die Industrie muss anerkennen, dass das geistige Eigentum, das Grundrecht der schöpferischen Komponisten und Textdichter, in seiner Grundsubstanz auch künftig geschützt bleiben muss. Schon vor Jahrzehnten haben die Verwertungsgesellschaften, welche die kreativen Schöpfer vertreten, ein prozentuales Vergütungssystem mit der Tonträgerindustrie vereinbart. Umsatzrückgänge treffen damit auch die Autoren, dürfen sie aber nicht dadurch verschärft treffen, dass man dieses wohl abgewogene System gänzlich in Frage stellt. So haben Tonträgerindustrie und Verwertungsgesellschaft seit 1997 den Vergütungssatz von 9,009 % vom Herstellerabgabepreis für die europaweit und insbesondere deutschlandweit angemessene Vergütung" gehalten. Diese Vereinbarung darf nicht einseitig von der Tonträgerindustrie nunmehr unterlaufen werden. Die in einer Krise befindliche Tonträgerindustrie schadet sich selbst, wenn sie das kreative Potential ihrer Urheber, die die Basis ihres Erfolges sind, beschädigt."
Verantwortlich: Dr. Hans-Herwig Geyer, Leiter GEMA-Kommunikation
089-48003-421, Telefax: 089-48003-424, E-Mail: hgeyer@gema.de
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