Mit großer Sorge betrachtet die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e.V. (VdO) die aktuelle Eskalation der Tarifauseinandersetzung zwischen dem Deutschen Bühnenverein (DBV) und der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). Kernpunkt dieser Auseinandersetzung ist die Anpassungsklausel, die die Bindung der Orchestermusiker an die Tarifentwicklung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gewährleistet.

Wenngleich es der VdO gemeinsam mit der Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger (GDBA) im Frühjahr diesen Jahres gelungen ist, mit dem Deutschen Bühnenverein für die darstellenden Bühnenkünstler die Übernahme der im öffentlichen Dienst für 2008 erzielten Tarifsteigerungen zu vereinbaren, sieht sie doch wie die DOV die Notwendigkeit, dieses Verfahren langfristig flächendeckend abzusichern. Dies muss – wie bisher auch unstreitig – unabhängig von der Rechtsform der jeweiligen Bühne / des jeweiligen Orchesters gelten.

Die bisherige Position des Deutschen Bühnenvereins gewährleistet einen solchen Mechanismus – auch aus der Sicht der VdO – nicht hinreichend. Sie birgt die Gefahr einer Zersplitterung des bisher weitgehend einheitlichen Tarifrechts der künstlerisch Beschäftigten und eröffnet in zunehmendem Maße den Arbeitgebern die Möglichkeit, sich der Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes zu entziehen, ohne hierfür gesonderte Vereinbarungen mit den Gewerkschaften der künstlerisch Beschäftigten verhandeln zu müssen.

Die VdO erwartet vom Deutschen Bühnenverein bei den Verhandlungen über eine entsprechende Anpassungsklausel eine Regelung, die eine Abkopplung der Vergütung der künstlerisch Beschäftigten auch für die Zukunft zuverlässig ausschließt. Daher unterstützt die VdO solidarisch die aktuellen Bemühungen der DOV, den Wiederanschluß an den öffentlichen Dienst zu erreichen.

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