Der Deutsche Bühnenverein hat sich kurzfristig entschieden, gegen die zum Wochenende bevorstehenden Streiks der Orchestermusiker gerichtlich vorzugehen. Entsprechende einstweilige Verfügungen wurden bereits beantragt. Ziel der Verfahren ist es, die angedrohten Streiks gerichtlich untersagen zu lassen. Nach wie vor hält der Deutsche Bühnenverein diese Streiks für rechtswidrig. Da sich der Deutsche Bühnenverein und die Musikergewerkschaft DOV über die Ankopplung der Musikervergütung an die Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst einig sind, besteht kein Anlass zum Streik. Die Streiks verstoßen deshalb gegen das beim Arbeitskampf zu berücksichtigende ultima-ratio-Prinzip und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

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