Das Arbeitsgericht Münster bezweifelt seine örtliche Zuständigkeit wegen einer vom DBV beantragten einstweiligen Verfügung gegen die Orchesterstreiks und hat daher eine rasche Entscheidung abgelehnt (AZ 4 Ga 52/08). Der Bühnenverein versucht aktuell vor mehreren deutschen Arbeitsgerichten, die Streiks untersagen zu lassen. Das ArbG Frankfurt/Main verhandelt am 18.12.08, um 10.00 Uhr hierüber, das ArbG Hamburg am 19.12.08.
Absätze
Quelle
http://www.dov.org