Der Antrag des Deutschen Bühnenvereins, durch eine einstweilige Verfügung die Streiks der Orchestermusiker untersagen zu lassen, wurde heute vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt/Main verhandelt. Zwar wurde das Verfahren aufgrund örtlicher Unzuständigkeit an das Arbeitsgericht Berlin verwiesen. Allerdings gab das Gericht in Frankfurt den Hinweis, dass es die Streiks für unzulässig und rechtswidrig halte. Solange der TVK nicht insgesamt gekündigt sei, bestehe eine relative Friedenspflicht für die Musikergewerkschaft Deutsche Orchestervereinigung (DOV). Abzuwarten bleibt nun die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Berlin.

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