Zum aktuellen Orchesterstreik bezieht der Deutsche Bühnenverein wie folgt Stellung:

Die Musikergewerkschaft DOV betreibt zur Durchsetzung ihrer Tarifforderungen sowohl gegenüber den eigenen Mitgliedern als auch gegenüber der Öffentlichkeit eine gezielte Desinformation. So wird von ihr nach wie vor behauptet, der Deutsche Bühnenverein, der die Arbeitgeberseite vertritt, wolle die Orchester von den Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes abkoppeln. Eine solche Absicht bestand und besteht nicht. Ebenso falsch ist die uneingeschränkte Behauptung der DOV, den Orchestermusikern würden seit 2005 die Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes vorenthalten. Lohnerhöhungen im Sinne einer prozentualen Steigerung hat es in den Jahren 2005 bis 2007 im öffentlichen Dienst gar nicht gegeben. Vereinbart wurden lediglich Einmalzahlungen, die in der Tat an die Orchester nicht weitergegeben wurden, um das abweichend vom öffentlichen Dienst noch gezahlte Urlaubsgeld und ein höheres 13. Monatsgehalt zu kompensieren. Außerdem hat es zwischenzeitlich im öffentlichen Dienst eine Reform des die Arbeitsbedingungen regelnden Tarifvertrages gegeben, die auch mit einer Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit verbunden ist. Einer solchen Reform verweigert sich die DOV beharrlich. Dennoch hat der Tarifausschuss des Bühnenvereins in seiner Sitzung am 13. Oktober 2008 eine Lohnerhöhung beschlossen, die die weitere Ankopplung der Orchester an die Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes sicherstellen soll.

Abgelehnt wird seitens des Bühnenvereins lediglich ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch der Musiker auf Übernahme der Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes ohne Berücksichtigung der dafür ausgehandelten Bedingungen. „Über die Übernahme und diese Bedingungen – etwa eine Arbeitszeitverlängerung – muss wie im öffentlichen Dienst gleichzeitig verhandelt werden“, beton-te der Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Rolf Bolwin, heute in Köln. Diese Verhandlungen könnten nicht ersetzt werden durch die Entscheidung eines Gerichts. Das zuzulassen widerspreche der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie.

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