Das Arbeitsgericht Berlin hat in der mündlichen Verhandlung am 23. Dezember 2008 keine abschließende Bewertung zur Rechtmäßigkeit der letzten Orchesterstreiks vorgenommen. Die vom Deutschen Bühnenverein (DBV) beantragte einstweilige Verfügung gegen die Orchesterstreiks wurde nicht erlassen. Weitere Streiks wurden nicht untersagt.

Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) hatte die Streikaktionen der Orchester planmäßig vor Weihnachten beendet und den DBV zu weiteren Verhandlungen innerhalb der ersten Januar-Hälfte aufgefordert. Insofern könne - so das Arbeitsgericht Berlin - dem Antrag des DBV auf Untersagung der Orchesterstreiks mangels Rechtsschutzbedürfnisses kaum stattgegeben werden. Daraufhin hat der DBV auf die Aufrechterhaltung seines Antrages verzichtet und das Verfahren für erledigt erklärt. Die DOV hat der Erledigung zugestimmt und erwartet vom DBV nun die Aufnahme neuer Verhandlungen im Januar.

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