Die Verhandlungen über einen neuen Orchestertarifvertrag können fortgesetzt werden. Dies hat der Tarifausschuss des Deutschen Bühnenvereins in seiner gestrigen Sitzung am 4. Februar 2009 in Köln beschlossen, nachdem die Musikergewerkschaft DOV ihre Streiks angesichts des arbeitgeberseits eingeleiteten Gerichtsverfahrens schon vor Weihnachten eingestellt hat. Der Tarifausschuss appelliert dringend an die DOV, sich mit dem Bühnenverein auf der Grundlage der bisher geführten Gespräche zu verständigen. Kommt es zu dieser Einigung, ist die Übernahme der Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes für nahezu alle Orchester gesichert. Nur dann, wenn sich ein Träger für seine gesamte Belegschaft aus der Tarifbindung an den öffentlichen Dienst gelöst hat, bedarf es gesonderter Verhandlungen. Ziel muss dabei sein, dass die Musiker prozentual dieselben Lohnsteigerungen bekommen wie alle anderen Mitarbeiter. Zurzeit betrifft dies die Orchester der Opernstiftung Berlin und des Staatstheaters Cottbus.

Gäbe der Bühnenverein auch für diese Fälle der gewerkschaftlichen Forderung einer tariflichen Garantie der Lohnerhöhungen nach, bestünde eine viel größere Gefahr der Abkopplung der Musikergehälter von der Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst. Dann müsste der Bühnenverein den Theatern und Orchestern die Übernahme von Lohnerhöhungen in seiner Satzung freistellen, um Mitglieder wie das Staatstheater Cottbus oder die Opernstiftung Berlin nicht in Tariferhöhungen zu zwingen, zu denen sie nicht bereit sind. Eine solche Satzungsänderung würde aber den Ausstieg von Orchestern aus den Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes erheblich erleichtern und befördern. Dies möchte der Bühnenverein durch einen Tarifvertrag, der die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt, verhindern.

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