Der Deutsche Bühnenverein fordert die Musikergewerkschaft DOV auf, ihre Warnstreiks unverzüglich zu unterlassen bzw. einzustellen. Die Streiks sind eine von Gewerkschaftsseite bewusst herbeigeführte Eskalation der Tarifauseinandersetzung. Sie schaden dem Ansehen der Orchester und tragen zur Lösung der offenen Fragen nicht bei. Statt zu streiken erwartet der Bühnenverein von der DOV, dass sie ihre realitätsferne Haltung aufgibt und den bereits 2006 erfolgreich ausgehandelten neuen Orchestertarifvertrag TVK unterzeichnet. „Leistet die Musikergewerkschaft diese Unterschrift nicht, wird es keine Lohnerhöhungen für Musiker mehr geben“, sagte der Direktor des Bühnenvereins, Rolf Bolwin, heute in Köln. Die durch die Warnstreiks zum Ausdruck gebrachte Haltung der DOV bringe die Musiker also in die Gefahr, von den Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes abgekoppelt zu werden.

Der Bühnenverein ist nach wie vor bereit, die Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes auf die Orchester zu übertragen. Für ihn kommt dies jedoch nur in Betracht, wenn die übrigen Arbeitsbedingungen das zulassen. Notwendig für die Lohnerhöhungen sind also die im öffentlichen Dienst bereits vorgenommenen tariflichen Veränderungen wie Streichung des Ortszuschlags, Streichung des Urlaubsgelds und Kürzung des 13. Monatsgehalts. Dies ist ein Mindestmaß an Solidarität, haben doch Musiker in vielen anderen Bereichen sowieso komfortablere Arbeitsbedingungen als andere Mitarbeiter. So gilt im öffentlichen Dienst beispielsweise eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden. Die wöchentliche Arbeitszeit eines Orchestermusikers liegt hingegen tariflich in der Regel bei nicht mehr als 24 Stunden und tatsächlich oft darunter.

Eine Übertragung der Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes ist aus Sicht des Bühnenvereins zudem bei solchen Orchestern ungerecht, für die die Bestimmungen des öffentlichen Dienstes nicht gelten. Hierzu gehören etwa Bremen und Cottbus, aber auch die Betriebe, für die Haustarifverträge abgeschlossen wurden, wie beispielsweise Weimar. Es kann nicht sein, dass in diesen Betrieben die Musiker eine Lohnerhöhung bekommen, die anderen Mitarbeiter aber nicht. Das fordert die Pflicht der Orchester- und Theater-Arbeitgeber zur Gleichbehandlung aller Mitarbeiter.

Die Tarifverhandlungen zum TVK werden am 13. Oktober 2008 in Köln fortgesetzt.

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