Ungeachtet der über den Jahreswechsel ausgesetzten Orchesterstreiks schwelt der Tarifkonflikt zwischen der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) und dem Deutschen Bühnenverein (DBV) auch im neuen Jahr ungelöst weiter. Neuerliche Streiks sind nicht ausgeschlossen. Kernpunkt der Auseinandersetzung ist unverändert der Fortbestand der Ankopplung der Orchester an die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes.

Das Arbeitsgericht Berlin hatte in einem Verhandlungstermin am 23. Dezember 2008 keine abschließende Bewertung zur Rechtmäßigkeit der letzten Orchesterstreiks vorgenommen. Die seinerzeit vom Deutschen Bühnenverein (DBV) beantragte einstweilige Verfügung gegen die Orchesterstreiks wurde vom Arbeitsgericht nicht erlassen und das Verfahren für erledigt erklärt. Weitere Streiks wurden nicht untersagt.

Die DOV hatte den DBV nach planmäßiger Streikdurchführung zuletzt aufgefordert, bis zum 15. Januar 2009 in Verhandlungen über eine von ihr vorgelegte Tarifformulierung zur zukünftigen Ankopplung an den öffentlichen Dienst einzutreten. Hierauf gibt es noch keine Reaktion.

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