Die am vergangenen Donnerstag vom Bundesministerium für Justiz vorgestellten Eckpunkte zur anstehenden Urheberrechtsreform berücksichtigen nicht die Situation der betroffenen Rechteinhaber und –verwerter. Bereits mehrfach hatte der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. in der Vergangenheit einen angemessenen Schutz für die Produzenten digitaler Güter (wie Software, Filme, Musik) angemahnt. Vor allem der für die Rechteinhaber unbedingt erforderliche zivilrechtliche Auskunftsanspruch, der den betroffenen Unternehmen eine effektivere Verfolgung von Datenpiraten und Raubkopierern ermöglichen würde, hat in dem von Justizministerin Brigitte Zypries vorgestellten Papier keine Berücksichtigung gefunden. „Ein Auskunftsanspruch für die geschädigten Unternehmen würde die ohnehin überlasteten Strafverfolgungsbehörden massiv entlasten und so das Problem der massenhaften Verbreitung und Nutzung illegaler Raubkopien und Umgehungsvorrichtungen effektiv eindämmen“ so BVDW-Präsident Arndt Groth (Interactivemedia CCSP GmbH). Das Fehlen dieses Auskunftsanspruches unter anderem mit den daraus resultierenden Verpflichtungen für die Netzwirtschaft zu begründen, hält er zudem für unangemessen. „Contentanbieter und Softwareproduzenten haben immer unterstrichen, dass es hier eine Kostenbefreiung für die Provider geben muss.“

Nach Einschätzung verschiedener Experten wird das Eckpunkte-Papier der Wirklichkeit der Informationsgesellschaft nicht gerecht. „Digitale Inhalte lassen sich problemlos ohne Qualitätsverlust massenhaft kopieren und verbreiten. Dabei werden Werkzeuge zu Hilfe genommen, mit denen Kopierschutzmechanismen umgangen werden. Die einzelnen Komponenten, aus denen die Werkzeuge zum Hacken und Knacken von Schutzvorrichtungen zusammengebaut werden können, können problemlos erworben oder im Internet gefunden werden“ so Dr. Christian Dressel (Mitglied des Gesamtvorstands des BVDW und Leiter des Arbeitskreises Medienpolitik im BVDW. „Allein mit der Hilfe der Strafverfolgungsbehörden, die – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Zeitverzögerung entsprechende Maßnahmen ergreifen, ist das Phänomen Datenpiraterie nicht in den Griff zu bekommen. Ein einstweiliger zivilrechtlicher Rechtsschutz wäre hier das effektivere, aber auch mildere Mittel. Die Politik hat immer betont, man wolle keine Kriminalisierung der Verbraucher, gleichzeitig versagt sie nun aber effektive Abhilfe beim Auskunftsanspruch.“

Nach Auffassung von Friederike Behrends (Bild.T-Online.de AG & Co. KG), ebenfalls Leiterin des Arbeitskreises, sind die Strafverfolgungsbehörden nicht genügend gerüstet, um die Rechteinhaber effektiv schützen zu können. Zudem besteht angesichts der zeitlichen Dauer, die die Einleitung und Dauer von staatlichen Maßnahmen in Anspruch nimmt, kein hinreichender Schutz. „Die Klarstellung, dass beispielsweise eine Privatkopie für den Nutzer einer Tauschbörse im Internet dann nicht erlaubt sei, wenn es sich für ihn offensichtlich um ein rechtswidriges Angebot handelt, zeigt, dass der eigentliche Kern des Problems durchaus erkannt wurde. Es fehlt allerdings an der richtigen Schlussfolgerung. Der Contentwirtschaft nutzt ein Gesetz nichts, wenn schwere Rechtsverletzungen angesichts fehlender Instrumente nicht verfolgt werden können. Ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch hingegen ermöglicht eine schnellere und damit oftmals überhaupt eine Verfolgung.“

Auch Dressel hält das aktuelle Eckpunktepapier für kontraproduktiv: „Unter dem Deckmantel der zu erhaltenden Privatkopie wird dem Missbrauch Tür und Ohr geöffnet. Die Zeche hierfür zahlen die ehrlichen Konsumenten. Verbraucherfreundliche Politik sieht anders aus.“ Die Reaktion der CDU/CSU-Fraktion, nach der das Papier hinter den Erwartungen zurück bleib, die man an das Urheberrecht im digitalen Zeitalter stellen muss, fällt ähnlich aus. In der Tat ist mehr als fraglich, ob ein an den Eckpunkten orientiertes Urheberrechtsgesetz den illegalen Tauschbörsen die Grundlage entziehen würde. Zumal eine erst kürzlich veröffentlichte Studie der Universität Witten-Herdecke belegt, dass Raubkopieren für einen Großteil der Anwender zum alltäglichen Leben gehört. „Es gibt leider kein wirkliches Unrechtsbewusstsein. Daran wird ein Urheberrechtsgesetz nach den nun präsentierten Vorgaben wohl kaum etwas ändern“ zeigt sich Dressel enttäuscht über die vorgestellten Eckpunkte.

Nach Ansicht der BVDW-Experten wird es daher auf nichtabsehbare Zeit auch keine verbraucherfreundlichere Preisgestaltung der Anbieter geben können. „Die Voraussetzung hierfür ist die gesetzlich geschützte Investitionssicherheit für die Unternehmen. Diese ist durch das nun vorgestellte Papier nicht gegeben. Die Verbraucher werden sich vor diesem Hintergrund über eine schwindende Vielfalt insbesondere bei investitionsintensiven Premium-Inhalten nicht wundern dürfen“ so Dressel, der in diesem Zusammenhang auf die Entwicklungen der letzten Jahre in der Musikwirtschaft verweist. „Die Industrie wird nur noch in Produkte und Inhalte investieren, von denen sie sicher sein kann, dass sich das Investment auch lohnt. Solange sie Milliardenverluste in Kauf nehmen muss fehlt einfach Geld für die Entwicklung und Produktion kostenintensiver Inhalte“ fasst Behrends das Dilemma der betroffenen Unternehmen zusammen.

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