In der Diskussion um den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle zeichnet sich ab, dass das Bundesjustizministerium der Film- und Musikindustrie Möglichkeiten zur besseren Verfolgung von Internetpiraten einräumen will. Dabei soll es vor allem darum gehen, den Rechteinhabern die Möglichkeit zu bieten, Nutzungsdaten von Surfern von Internetprovidern in Erfahrung zu bringen, was bisher nur den Sicherheitsbehörden gestattet ist. Dieser erweiterte Auskunftsanspruch soll im Rahmen eines Referentenentwurfs noch im Sommer vorgelegt und im Oktober ins Kabinett gebracht werden. Vertreter der Internetprovider fürchten nun allerdings, als "Hilfssheriffs" für den Staat und die Content-Industrie herhalten zu müssen.

Elmar Hucko, Ministerialdirektor und Abteilungsleiter für Handels- und Wirtschaftsrecht im Bundesjustizministerium, will mit dem Gesetz weitere Lücken bei der Verfolgung von Filesharern schließen. Dabei soll zukünftig nicht nur das Anbieten sondern auch das Herunterladen und Kopieren geschützter Dateien als Straftat gelten. "Wir müssen versuchen, das Urheberrecht zu retten gegen den Konsumentenwunsch, alles kostenlos kopieren zu können", sagte Hucko auf dem Deutschen Multimedia Kongress 2004. Die im Netz um sich greifende "Freibier-Ideologie" achte das schöpferische Werk nicht mehr, beklagte der Ministeriale, der insbesondere bei Jugendlichen wenig Bereitschaft sieht, "das geistige Eigentum zu respektieren". Eine ähnliche Einstellung bescheinigt Hucko Wissenschaftlern, die auf freien Informationszugang setzen. Hucko nahm die zu erwartende Kritik gleich vorweg: "Alle werden auf uns schimpfen. Wir sind arme Schweine als Gesetzgeber."

Das Verbot, Verwertungsrechte für bisher unbekannte Nutzungsarten zu übertragen, soll mit der Urheberrechtsnovelle gelockert werden. Es diente ursprünglich dazu, den Urheber davor zu schützen, Verwertungsrechte bei bislang unbekannten Nutzungsswegen einzuräumen, deren Lukrativität er zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht einschätzen kann. Verlage und Medienhäuser sehen sich heute in dem Gesetz bei der Verwertung ihrer Altbestände behindert, da sie verpflichtet sind, die beteiligten Urheber oder Erben ausfindig zu machen. Fällt das Gesetz, können Plattenfirmen online Oldies vertreiben oder Zeitschriften alte Ausgaben auf CD pressen. Vorbild ist die Initiative der BBC, in einem Creative Archive im Internet in den nächsten Monaten Inhalte frei verfügbar zu machen.

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