Rolf Bolwin kritisiert, dass die Interessen der Theaterschaffenden in der Gesetzesnovelle unberücksichtigt bleiben.

Auf dem Symposion „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft – Auftakt zum zweiten Korb“, veranstaltet vom Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht am 16. September 2003 in München, sprach Rolf  Bolwin als Direktor des Deutschen Bühnenvereins. Er machte deutlich, dass die Urheberrechtsreform nicht nur die darstellenden Künste in Film und Fernsehen, sondern auch im Theater betreffe. Es gehe dabei etwa um den Einbezug vervielfältigender Technik in Aufführungen, um Übertitelung, Archive und Werbung. Der Bühnenverein schlägt entsprechende Änderungen an den gesetzlichen Formulierungen vor.

Mehr zum Thema

News

Dokumente