Mit ihrem am 14.12.2005 vorgelegten Antrag »Die Modernisierung des Urheberrechts muss fortgesetzt werden« bringt die FDP-Bundestagsfraktion die infolge der vorzeitigen Beendigung des 15. Bundestages ins Stocken geratene Novellierung des Urheberrechtsgesetzes (»Zweiter Korb«) zurück auf die politische Tagesordnung. Damit greifen die Liberalen entsprechende Aussagen des rot-schwarzen Koalitionsvertrages auf und fordern nun von der Bundesregierung, bei der weiteren Modernisierung die Interessen der Urheber und Leistungsschutzberechtigten ins Zentrum der rechtspolitischen Überlegungen zu stellen. Dabei sei vor allem auf eine weitere Verbesserung des Rechtsschutzes gegen illegale Nutzung geschützter Werke, eine zeitgemäße Überarbeitung des Abgabesystems und eine sachgerechte Erleichterung der Nutzung von Archivbeständen in neuen Nutzungsarten zu achten. Demgegenüber lehnt die FDP-Fraktion die Einführung einer so genannten »Bagatellklausel« ab, die bei rechtswidrigen Vervielfältigungen in geringer Zahl zur Straffreiheit führen würde.

Im Zusammenhang mit den im Jahre 2002 in das Urheberrechtsgesetz eingeführten Regelungen zur angemessenen Vergütung von Urhebern und ausübenden Künstlern in den §§ 32 ff. UrhG verweisen die Liberalen auf in der jüngsten Rechtsprechung ergangene Urteile. Vor dem Hintergrund der damit eventuell verbundenen wirtschaftlichen Nachteile für die Verlagswirtschaft fordert die FDP von der Bundesregierung die Vorlage eines Berichts über die Entwicklung des Urhebervertragsrechts. Darin sollen unter anderem eine Übersicht über die Konkretisierung des Begriffs der »angemessenen Vergütung«, Angaben zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des neuen Urhebervertragsrechts und eine Bewertung durch die Bundesregierung enthalten sein.

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