Verbraucher dürfen digitale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken künftig wohl nur unter eingeschränkten Voraussetzungen vornehmen. Außerdem wird der Deutsche Bundestag die Beratungsergebnisse der vom Bundesjustizministerium eingesetzten Kommission zur Novellierung des Urheberrechts (Korb II) erneut zur Debatte stellen. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer von der Sozietät NÖRR STIEFENHOFER LUTZ zusammen mit dem Erich-Pommer Institut sowie dem Medienkonzern Time Warner veranstalteten Diskussionsrunde mit Experten und den maßgeblichen Parlamentariern.

Bei der Tagung im Rahmen der Berlinale berichtete der zuständige Ministerialdirektor aus dem Justizministerium (BMJ), Dr. Elmar Hucko, über den Stand der Beratungen der vom Ministerium eingesetzten Arbeitsgruppen zur weiteren Urheberrechtsreform. Anschließend diskutierten unter der Moderation von Prof. Dr. Johannes Kreile, Partner bei Nörr in München, die in ihren Fraktionen zuständigen Bundestagsabgeordneten Dr. Günter Krings (CDU), Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) und Hans-Joachim Otto (FDP), wissenschaftlich unterstützt vom Direktor des Max-Planck-Instituts für geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, Prof. Dr. Reto Hilty, über die geplanten Reformen des Urheberrechts.

Die anwesenden Bundestagsabgeordneten machten deutlich, dass die Ergebnisse der BMJ-Arbeitsgruppen allenfalls die Grundlage für die Arbeit des Parlaments bilden könnten. Der Bundestag werde die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen erneut diskutieren und sei nicht das Notariat der vom BMJ eingesetzten Kommission, sagte Mon-tag. Das Parlament erwarte vom Justizministerium sowie von den an der Reformdiskussion beteiligten Kreisen, ihre unterschiedlichen Positionen klar darzustellen und hinreichend zu begründen.

Zuvor hatte Dr. Hucko angedeutet, dass das BMJ ein generelles Verbot der digitalen Privatkopie, wie insbesondere von der Musik- und Filmwirtschaft gefordert, ablehne. Dadurch würden sich die Unternehmen letztlich selbst schaden, da sie nicht mehr von der pauschalen Vergütung für Leermedien und Kopiergeräte profitieren könnten. Außerdem sei ein pauschales Verbot in der Praxis nicht durchsetzbar. Dr. Hucko äußerte jedoch Verständnis für ein befristetes Verbot der digitalen Privatkopie im Filmbereich, etwa für die Dauer von einem Jahr nach Filmstart.

Einstimmig widersprachen die anwesenden Bundestagsabgeordneten der Forderung aus dem Plenum, die digitale Privatkopie im Internet generell zuzulassen. Damit würden die Verwertungsketten zerstört und die Urheber von der ihnen zustehenden Vergütung abgeschnitten, warnte Hans-Joachim Otto (FDP). Dr. Krings (CDU) regte an, das gerade erst eingeführte Verbot der Kopie von „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen“ nochmals zu überarbeiten. Künftig müsse bereits jede Bereitstellung eines urheberrechtsschutzfähigen Werkes zum Zwecke der Kopie, wie bspw. in privaten File-Sharing Plattformen, noch deutlicher verboten werden. Grundsätzlich solle zudem nur eine Kopie für eigene, private Zwecke und nur vom Original zulässig sein.

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