SPD zeigt sich mit »bisherigen Ergebnissen zufrieden« - CDU kündigt »weitere Schritte« an

SPD und CDU nehmen unterschiedliche Positionen bei der Reaktion auf den am 16.9.2003 auf der verbandseigenen Website veröffentlichten und von Gerd Gebhardt, dem Vorsitzenden der deutschen Phonoverbände, verfassten Forderungskatalog der Musikindustrie zum so genannten »zweiten Korb« der Urheberrechtsnovelle ein. Dies geht aus einem Bericht der Website »musikwoche.de« vom 18.9.2003 hervor. Sigmar Gabriel, Popbeauftragter der SPD erklärte gegenüber »musikwoche«, dass der Prozess der Entscheidungsfindung mit dem Symposium und der Arbeitsgruppe optimal verlaufe. Er äußerte seine Zufriedenheit über die im ersten Korb erzielten Ergebnisse. Allerdings könne es nicht sein, dass nach jedem Beschluss neue Forderungen nachgeschoben werden. Irgendwann sei das Ende der Fahnenstange erreicht.

Entgegenkommend äußerte sich die CDU, indem sie »weitere Schritte« ankündigte. Gegenüber »musikwoche« bezeichnete CDU-Mitglied des Bundestages (MDB) Steffen Kampeter, die wirtschaftliche Lage der deutschen Musikindustrie als eine existentielle ökonomische Krise. Daher seien die Forderungen nach einem Verbot der unentgeltlichen Digitalkopie, einem exklusiven Senderecht für Künstler und Tonträgerhersteller und einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die effektive Bekämpfung der Tonträger- und Online-Piraterie im Rahmen der Urheberrechtsnovelle zu prüfen. »Die ersten Schritte sind mit dem ersten Korb der Novelle bereits getan. Weitere müssen folgen. Die Union wird ihren Beitrag zur Absicherung des Musikstandortes Deutschland leisten.«, erklärte der Abgeordnete laut des Berichts.

In ihrem Positionspapier fordert die Musikindustrie die gänzliche Abschaffung der digitalen Privatkopie und somit die Rückführung derselben in ein Exklusivrecht. Durch das am 13.9.2003 in Kraft getretene neue Urheberrechtsgesetz wurde das Recht zur digitalen Privatkopie zwar nicht abgeschafft, jedoch auf Kopien von nicht »offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen« beschränkt. Weiter soll nach dem Forderungskatalog ein Exklusivrecht für Sendezwecke den bisherigen Vergütungsanspruch ersetzen. Zur Ermöglichung einer effektiveren Pirateriebekämpfung verlangt die Musikindustrie unter anderem effektive Auskunftsansprüche gegen Internet Service Provider, die dazu dienen, ein Strafverfahren zu vermeiden und direkt gegen Rechtsbrecher vorgehen zu können.

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