Die im September 2003 in Kraft getretene Neufassung des Urheberechtes wird von Seiten der Jungen Union Hessen scharf kritisiert. „Die aktuelle Rechtslage ist für Verbraucher (bzw. Nutzer) nicht hinnehmbar!“, so Alexander Kurz, Referent für Neue Medien der Jungen Union Hessen.

Durch das eingeführte Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sei eine Situation geschaffen worden, die die Rechte legaler privater Nutzer ungerechtfertigt einschränke. Eine kopiergeschützte DVD dürfe z.B. nicht mehr vom legalen Käufer am PC ausgelesen und in ein anderes Format konvertiert werden. „Gerade in einer Zeit des rasanten technischen Wandels ist eine Bindung von Nutzungsrechten an bestimmte Wiedergabeplattformen nicht mehr zeitgemäß.“, so Kurz.

Die Junge Union Hessen fordere deshalb, daß jeder legale Käufer einer CD oder DVD – der also über ein Original verfüge – das Recht haben müsse, die darauf enthaltene Inhalte zumindest für seine eigenen privaten Zwecke zu kopieren. Kurz: „Es muß ein Recht auf Privatkopien geben!“ Zur Durchsetzung müsse er also auch einen Kopierschutz umgehen dürfen.

Für den Urheber einer CD sei es völlig unerheblich, ob ein Käufer diese CD auf seinem mobilen CD-Player höre, oder die CD am PC z.B. in MP3 konvertiere und auf einem mobilen MP3-Player höre. Wichtig sei nur, daß der Urheber dafür vergütet werde. Mit dem Kauf der CD sei dies bereits geschehen. Genauso sei es rechtspolitisch schwer verfehlt, wenn der Käufer einer DVD nicht das Recht haben soll, den enthaltenen Film zu konvertieren um ihn z.B. auf seinem PDA zu betrachten.

In Anbetracht des anstehenden zweiten Korbes der Reform des Urheberrechts hat die Junge Union Hessen eine Onlineaktion unter „www.faires-urheberrecht.de“ gestartet und stellt eigene Ideen vor.
„Wir verschließen uns auch den Problemen der Urheber nicht.“, so Kurz weiter. Das illegale Kopieren von Werken gerade über das Internet habe in der Vergangenheit unbestritten stark zugenommen, so daß die JU auch die Sorgen der Urheber aufgreife und deshalb einen „fairen Ausgleich“ zwischen den Interessen der Nutzer und Urheber fordere. Den „fairen Ausgleich“ habe man in drei Kernforderungen konkretisiert.

Die JU fordere:

1. Ein durchsetzbares Recht auf eine Privatkopie (zumindest für den eigenen privaten Gebrauch muß das Umgehen von technischen Schutzmaßnahmen gestattet sein, wenn man über ein Original verfügt oder ein Nutzungsrecht erworben hat, um eine plattformunabhängige Nutzung sicherzustellen)

2. Ein klares Verbot des unautorisierten Anbietens und Kopierens urheberrechtlich geschützter Werke in bzw. über Internettauschbörsen oder lokale Netze, (die nicht mehr als privat i.S.d. § 53 UrhG zu betrachten sind)

3. Ein klares Verbot des privaten Kopierens von Werken, die kommerziell "on demand" oder kommerziell in Leihe zur Verfügung gestellt werden

„Wir hoffen über die Onlineaktion auf viele Unterstützer der Kampagne und sind der Überzeugung, eine gute Diskussionsgrundlage geschaffen zu haben.“, so Kurz abschließend.

Ihr Ansprechpartner: Pressesprecher Jan Werner – Ruf 0163 - 7414789
Frankfurter Str. 6; 65189 Wiesbaden - Tel. 0611-379097; FAX 0611-371020 ; Internet: www.juhessen.de, E-Mail: ju@juhessen.de
Quelle: www.ju-hessen.de

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