Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung des Bundesministeriums der Justiz zum überarbeiteten „Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ (so genannter Korb II) hat der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, seine Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ aktualisiert.

Die geplanten Veränderungen zur Vergütungsabgabe gehen zu Lasten der Künstlerinnen und Künstler. Einzig und allein die Geräteindustrie, wie z.B. Computer- und Druckerhersteller, wird davon profitieren. Das verfassungsrechtliche Gebot einer angemessenen Vergütung der Urheber und der Leistungsschutzberechtigten wird mit der geplanten Gesetzesänderung in sein Gegenteil verkehrt, denn von einer angemessenen Vergütung der Künstler kann nicht die Rede sein, wenn die Vergütung in Abhängigkeit vom Preis des Gerätes oder des Speichermediums gesetzt wird und nun auch noch eine gesetzliche Obergrenze für die Vergütungsansprüche von 5% des Verkaufspreises des Gerätes gesetzlich festgelegt werden soll.

Der Deutsche Kulturrat lehnt die Pläne der Bundesjustizministerin zur künftigen Regelung der Vergütungsabgabe ab.

Ebenso lehnt der Deutsche Kulturrat die geplante so genannte Bagatellklausel ab, mit der Urheberrechtsverletzungen in geringem Umfang zukünftig straffrei sein sollen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann, MdB hat sich ebenfalls bereits öffentlich gegen die geplante Bagatellklausel bei Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die von der Bundesregierung geplante Reform des Urheberrechtes enthält deutliche Verschlechterungen für die Künstlerinnen und Künstler. Offensichtlich liegen der Bundesjustizministerin die Computerindustrie und die Raubkopierer mehr am Herzen als die Künstler. Nur so ist zu erklären, warum der Computerindustrie unverhältnismäßige finanzielle Geschenke zu Lasten der Künstler gemacht werden sollen und die Kleinkriminalität bei Urheberrechtsverletzungen legalisiert werden soll.“

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