"Bei der Novelle des Urheberrechts muss sichergestellt werden, dass die Ausnahmen vom Urheberschutz die wirtschaftliche Verwertung der Werke nicht unangemessen beeinträchtigen", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. "Der Maßstab hierfür ist der Drei-Stufen-Test, den die EU-Richtlinie bereits enthält. Er soll deswegen in das Urheberrechtsgesetz aufgenommen werden."

Prof. Dr. Reinhold Kreile, Vorstandsvorsitzender der GEMA, erläutert: "In einem modernen Urheberrecht muss es darum gehen, die Rechte der Kreativen im digitalen Zeitalter zu stärken. Das Urheberrecht ist ein Naturrecht, Schrankenbestimmungen des Urheberrechts dürfen nicht dazu führen, den kreativen Menschen ihren gerechten Lohn vorzuenthalten." Dagmar Sikorski, Vorsitzende des Deutschen Musikverleger-Verbandes, ergänzt: "Dies ist wichtig, um in Deutschland weiterhin die musikalische Kreativität sicherstellen zu können. Zusätzlich brauchen wir auch schärfere Regelungen zur Pirateriebekämpfung."

Diese Forderungen erheben 14 Organisationen der Rechteinhaber, zu denen neben den Phonoverbänden auch der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der Deutsche Musikverleger-Verband, der VdS Bildungsmedien und die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) vereinten Verwertungsgesellschaften unter der Geschäftsführung der GEMA gehören. Das Forum der Rechteinhaber hatte bereits vor zwei Jahren eine erste Stellungnahme zur Novellierung des Urheberrechts abgegeben, die breite Beachtung über Fachkreise hinaus fand (PE vom 24.10.2001).
Ausnahmen vom Urheberrechtsschutz betreffen u.a. die sogenannte "Privatkopie" sowie die Nutzungen durch Bibliotheken, wissenschaftliche Einrichtungen, Archive und Sendeunternehmen. Die Ausnahmen dürfen, so der Drei-Stufen-Test,

nur in bestimmten Sonderfällen gelten,
nicht die normale Auswertung des Werkes beeinträchtigen und
nicht die berechtigten Interessen der Rechteinhaber verletzen.
Hintergrund für diese Forderung ist die Sorge der Rechteinhaber, das an sich berechtigte Ausnahmen vom Urheberrechtsgesetz durch exzessive Nutzung den Primärmarkt beeinträchtigen könnten. Dies ist z.B. bei der Privatkopie derzeit der Fall, wo die Rechteinhaber für das massenhafte Kopieren von Musik keinen gerechten Ausgleich erhalten.

Weitere Forderungen des Forums der Rechteinhaber betreffen die Pirateriebekämpfung. Zentrale Forderungen sind:

selbständiger Unterlassungsanspruch gegen Vermittler
Auskunftsansprüche über illegale Anbieter
Schadenersatzregelungen mit abschreckender Wirkung
Schärfere Vernichtungs- und Überlassungsansprüche
Die Forderungen sowie die konkreten Vorschläge für den Gesetzestext sind im beigefügten Positionspapier [Link PDF] enthalten.

"Die Urheberrechtsorganisationen erwarten, dass diese Vorschläge von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in der rechtspolitischen Diskussion konstruktiv berücksichtigt werden", erklärt Gerd Gebhardt. Dr. Christian Sprang, Justiziar beim Börsenverein des deutschen Buchhandels, ergänzt: "Vom zweiten Korb der Richtlinienumsetzung versprechen sich die Rechteinhaber eine umfangreiche und sachgerechte Anpassung des Urheberrechtsgesetzes an die technologischen und rechtlichen Herausforderungen der Zukunft."

Das Forum der Rechteinhaber:

Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Dr. Christian Sprang, Justiziar: 069 / 1306313) www.boersenverein.de
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.
Dr. Hartmut Spiesecke: 040 / 589 74 70 www.ifpi.de
Deutscher Musikverleger-Verband e.V.
Dr. Heinz Stroh: 0228 / 539 700 www.dmv-online.com
IFPI International Federation of the Phonographic Industry - Deutsche Landesgruppe e.V.
Dr. Hartmut Spiesecke: 040 / 589 74 70 www.ifpi.de
VdS Bildungsmedien e.V.
Andreas Baer: 069/70 30 75 www.vds-bildungsmedien.de
VUT Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen www.vut-online.de
ZPÜ Zentralstelle für private Überspielungsrechte
vertritt die folgenden Verwertungsgesellschaften:

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Dr. Hans-Herwig Geyer: 089 / 48003-420 www.gema.de


GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrung von Filmaufführungsrechten www.guefa.de

GVL Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten www.gvl.de

GWFF Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten www.gwff.de

VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten
Prof. Dr. Johannes Kreile: 089 / 286 28 382 www.vffvg.de

VG Bild-Kunst www.bildkunst.de

VGF Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken www.vffvg.de
VG Wort www.vgwort.de

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