Das Bundesministerium der Justiz stellt in dieser Presseinformation die wesentlichen Eckpunkte vor, die der sogenannte "Zweite Korb" der Urheberrechtsnovelle nach EU-Richtlinie beinhalten soll. Sie betreffen unter anderem Privatkopien, Vergütungshöhe und bisher unbekannte Nutzungsarten wie elektronische Medien, was auch für Archive und Bibliotheken relevant ist.

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