Zur Vorlage des Eckpunktepapier durch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zum „Zweiten Korb“ einer Urheberrechtsnovelle, erklärt der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für „Geistiges Eigentum“ im Rechtsausschuss, Dr. Günter Krings:

"Das Eckepunktepapier der Bundesjustizministerin bleibt hinter den Erwartungen zurück, die man an das Urheberrecht im digitalen Zeitalter stellen muss.
Die digitale Privatkopie soll nach den Vorstellungen der Ministerin auch zukünftig nahezu einschränkungslos erlaubt sein. Dies ignoriert, dass im Gegensatz zur analogen Kopie bei der digitalen Kopie ein Qualitätsverlust gegenüber dem Original nicht eintritt. Weiterhin ist eine Verbreitung der Digitalkopie sehr viel einfacher möglich als bei einer herkömmlichen Analogkopie. Gleichzeitig hat die Justizministerin durchaus Problembewusstsein, da nun im Gesetz klargestellt werden soll, dass eine Privatkopie für den Nutzer einer Tauschbörse im Internet dann nicht erlaubt ist, wenn es sich für ihn offensichtlich um ein rechtswidriges Angebot handelt. Ob den illegalen Tauschbörsen damit die Grundlage entzogen wird, bleibt aufgrund der auslegungsbedürftigen Gesetzesbestimmung unklar. Solange sich die Regierung nicht zugleich zu einem Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegen den Internetprovider bekennt, handelt es sich bei der vorgeschlagenen Nachbesserung nur um eine symbolische Gesetzgebung. Was nutzt den Musikunternehmen oder den Filmproduzenten das schönste Kopierverbot, wenn sie es mangels Information niemals vor einem Zivilgericht durchsetzen können?
Zu begrüßen ist, dass Überlegungen, die Privatkopie gegen Kopierschutzmaßnahmen der Rechteinhaber durchsetzbar zu machen, nicht weiter verfolgt werden. Eine solche Regelung hätte aus einer Schrankenregelung ein Recht gemacht und den Rechteinhaber teilweise enteignet. Hier hat die Vernunft erfreulicherweise im Bundesjustizministerium gesiegt. Die potentielle technische Umgehung des Kopierschutzes schränkt das Recht des Urhebers an der Verwertung seines Werkes zu stark ein. Der Rechteinhaber muss es selbst in der Hand haben, welchen Umgang er mit seinem Werk in der Öffentlichkeit wählen will.
Bei der Geräteabgabe hat die Ministerin ihre – zunächst dementierte - Ankündigung von Anfang Juli diesen Jahres wahr gemacht und fordert nun eine Erweiterung der Abgabe. Muss bislang ein Gerät oder Speichermedium erkennbar zur Vornahme von Vervielfältigungen bestimmt sein, reicht es nach den Vorstellungen der Ministerin zukünftig für eine Abgabepflicht aus, wenn sie tatsächlich und in nennenswertem Umfang für zulässige Privatkopien benutzt werden. Damit dürfte sich die Vergütungspflicht auch auf Computer, Drucker und MP3-Player ausweiten. Intelligente Alternativen wie das Digitale-Rechte-Management (DRM) werden dabei ignoriert. Die Regierung schwört auf kollektive Abgabesysteme statt auf individueller Vergütung zu setzen. Sie will nicht erkennen, dass die Tage immer weiter steigender Pauschalabgaben im digitalen Zeitalter gezählt sind. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert den Einstieg in einen „Sinkflug“ bei den urheberrechtlichen Pauschalabgaben."

Quelle: Büro Steffen Kampeter MdB

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