Die Presseinformation beinhaltet die wesentlichen Neuerungen, die Bundesjustizministerin Zypries im abschließenden Entwurf für den "Zweiten Korb" für das Urheberrecht vorgestellt hat. Danach sollen Privatkopien in begrenztem Umfang erlaubt bleiben, wofür die Urheber jedoch eine Pauschalvergütung erhalten. Außerdem sollen Verlage, Museen und Bibliotheken erworbene Nutzungsrechte künftig auch auf neue, d. h. elektronische Nutzungsarten übertragen dürfen.

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