Wie die neue musikzeitung in ihrer Oktoberausgabe (erscheint Mittwoch, 30.9.04) berichtet, gibt es gegen die Quotierungspläne der Bundesregierung erhebliche Bedenken. Olaf Zimmermann, Mitglied der Enquetekommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland” und Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, beantwortet der neuen musikzeitung Fragen zum Quoten-Hearing der Enquete-Kommission.

nmz: Bei ihrem „Halbzeitbericht” vor einigen Wochen haben die Regierungsparteien zum Thema „Musikquote” bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Stellung bezogen. Für die SPD Eckhard Barthel mit einem klaren „Ja – aber”, für die Grünen Antje Vollmer, die sich deutlich zur quantifizierten Quote bekannte. Was also will die Bundesregierung eigentlich?
Zimmermann: Einen Erfolg in der Kulturpolitik, der öffentlich auch wahrgenommen wird. Da kommt die Quotendiskussion gerade recht.
nmz: Welche Quoten-Sorte ist gemeint? Soll die Sende-Prozent-Zahl in Deutschland produzierter Musikstücke festgelegt werden oder der Anteil deutschsprachiger Titel? Was sagt die EU-Rechtsprechung zu solcher Reglementierung?
Zimmermann: Eine Quotierung von in Deutschland produzierter Musik ist absolut europarechtswidrig und kommt deshalb ernsthaft überhaupt nicht in Frage. Der europäische Wettbewerbskommissar würde eine solche Quote sofort untersagen. Wer eine Musikquote will, muss wissen, dass es sich nur um eine Quotierung von deutschsprachigen Titeln handeln kann.
nmz: Im zeitlichen Ambiente der Popkomm – dort trifft sich in Berlin die einschlägig interessierte Phonoindustrie – veranstaltet nun die Kultur-Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages ein öffentliches Experten-Hearing zur Quote. Ist das Ergebnis „Pro Quote” dadurch nicht schon präjudiziert?
Zimmermann: Ich halte die Terminierung der Anhörung parallel zur Popkomm für sehr unglücklich. Es entsteht dadurch in der Öffentlichkeit der Eindruck, die Enquetekommission hätte sich schon für die Einführung der Quote ausgesprochen. Ich selbst werde in der Enquetekommission gegen eine Quote stimmen, da ich glaube, dass eine Quote weder den deutschen Musikern hilft, noch die Qualität des Rundfunkangebotes verbessert.
nmz: Über die aktuelle Programmpolitik vieler Öffentlich-Rechtlicher können sich derzeit sicherlich nur Globalisierungsfetischisten freuen. Der Kulturanteil wird gnadenlos runtergefahren. Es gibt eine stabile „reale Quote” von 87 Prozent an ausländischen Titeln. Hilft da nur eine starre gesetzliche Verpflichtung oder sehen Sie eine Besserungs-Chance für die Programm-Verantwortlichen durch Argumente, durch Bewusstmachungs-Prozesse?
Zimmermann: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist einer der wichtigsten Kulturträger in unserem Land, der aber leider manchmal diese eigene Stärke vergisst. Die Welthandelsorganisation wie auch die Europäische Kommission würde lieber heute als morgen dem gebührenfinanzierten Rundfunk in Deutschland den Garaus machen. Geschützt wird er nur von seinem Kultur-, Informations- und Bildungsauftrag. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk überleben will, wird er sich auf diese Qualitäten besinnen.
nmz: Ist es nicht paradox: Am lautesten reklamiert eine phonographische Industrie strenge Quotierung, die ihre deutschen Interpreten gerade in die Wüste geschickt hat. Wird da nicht unter dem Heuchel-Mäntelchen angeblicher Nachwuchs-Förderung wirtschaftlicher Protektionismus angestrebt, der mit Blick auf die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit auch noch juristisch fragwürdig ist?
Zimmermann: Die Kündigungen von Verträgen durch große Phonounternehmen, gerade mit Deutschen Künstlern, macht die Forderung nach einer Musikquote besonders unglaubwürdig. Wer eine Quote im Rundfunk fordert, darf nicht selbst die Verträge mit den Künstlern auflösen, die dann vermehrt gespielt werden sollen. Nicht nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk, sondern auch die Phonographische Wirtschaft, müssen sich ihrer Verantwortung viel deutlicher stellen.

Vorabdruck aus der Ausgabe 10/2004, Seite 12
Erscheint am 29. 9. 04
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