Justizministerin Brigitte Zypries hat mit ihrem Vorschlag, eine "Bagatellklausel" für Filesharer in den so genannten zweiten Korb zur Urheberrechtsnovelle einzuführen, für lebhafte Diskussionen gesorgt. Die Klausel soll für den Privatgebrauch erstellte Kopien "in geringer Zahl" straffrei stellen.

"Ich halte eine Bagatellklausel grundsätzlich für falsch", erklärt dagegen Hartmut Spiesecke, Sprecher der deutschen Phonoverbände. Dann könne bald auch der Ladendiebstahl in kleinen Mengen freigegeben werden. Allerdings fielen die Klagen der Musikwirtschaft derzeit nicht unter die Bagatellklausel: "Uns betrifft das bislang nicht, denn wir haben keine Personen, die nur ein Musikstück anbieten", stellt er klar. Die von den Klagen des Verbands betroffenen Filesharer hätten "Titel in mindestens dreistelliger Zahl zur Verfügung gestellt, zum Teil bis zu mehreren Zehntausend".

Auch andere Interessenverbände machten bereits ihrem Unmut über die Klausel Luft. Selbst im Bundestag ist der Entwurf umstritten. So hatten bereits u.a. der CDU-Politiker Günter Krings und Ludwig Stiegler von der SPD Kritik an dem Vorstoß geäußert. Für den 26. Januar wurde nun eine Anhörung zur aktuellen Vorlage des Justizministeriums anberaumt. Der Kabinettsbeschluss zum zweiten Korb der Gesetzesnovelle soll noch im Frühjahr erfolgen.

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