Nach Ansicht des Bühnenvereins steckt beim Plan der Deutschen Orchestervereinigung DOV, die Berliner Symphoniker durch einen Verzichtstarifvertrag der anderen Orchester zu retten, die Tücke im Detail. Der Vorschlag der DOV ist im Prinzip nichts anderes als die Anwendung des Berliner Tarifvertrages für die öffentliche Hand auf die Orchester und stellt kein „Sonderopfer“ dar. Wer die Vergütung kürzen will, muss nach dem Berliner Tarifvertrag für die öffentliche Hand die tarifliche Arbeitszeit ebenfalls verkürzen. Das bedeutet z.B. eine Reduzierung von tariflich acht Diensten pro Woche auf sieben Dienste. Die meisten Berliner Orchester haben jedoch faktisch schon eine Sieben-Dienste-Woche. Für eine von der Orchestergewerkschaft stattdessen häufig geforderte Arbeitszeitreduzierung in Form von zusätzlichen freien Tagen besteht jedoch weder Spielraum noch Anlass. Daran scheiterte bisher die Übernahme des Berliner Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes auf die Orchester. Die Lohnerhöhung von 2,4 Prozent wird demzufolge zurzeit an die Musiker nicht gezahlt.

Die Deutsche Orchestervereinigung hat schon einmal vorgeschlagen, die Berliner Symphoniker durch einen Berliner Orchestertarifvertrag zu retten. Damals ging es um die Verpflichtung der Musiker zur kostenlosen Aushilfe in anderen Berliner Orchestern. Als die Finanzkrise anderweitig abgewendet worden war, hat die DOV die Unterzeichnung des Tarifvertrages abgelehnt.

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