Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, bedauert, dass bei der heutigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung des Deutschen Bundestags zum Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen“ (Bundestagsdrucksache 15/3439) keine Kulturvertreter eingeladen wurden.

Das in der Anhörung zu diskutierende Gesetz soll gerade auch den Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige im Kulturbereich verbessern. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) hat in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf besonders die Rolle des Bürgerschaftlichen Engagements in der Kultur bekräftigt. Sie schreiben: „Auch die kommunalen Gebietskörperschaften verstärken, insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge und der Kultur, die Einbindung ehrenamtlich tätiger Bürger.“ Besonders in öffentlichen Museen und Bibliotheken übernehmen schon immer und in zunehmendem Maße ehrenamtlich Engagierte Aufgaben, ohne die die Einrichtungen ihren öffentlichen Auftrag nur noch schwer erfüllen können. Es ist deshalb ein richtiger Schritt, diese Personengruppe in der Zukunft in die gesetzliche Unfallversicherung aufzunehmen. Der Deutsche Kulturrat begrüßt auch, dass in der Zukunft Mandatsträger in den Vereinen des kulturellen Lebens freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert werden können.

Trotz dieser positiven Grundhaltung des Deutschen Kulturrates zu dem Gesetzesentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist die Ausgrenzung des Kulturbereiches bei der heutigen Anhörung sehr bedauerlich.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: „Es ist ein ungewöhnliches Vorgehen, dass bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag ein vom Gesetzesvorhaben stark betroffener Bereich einfach ignoriert wird. Dieses ist umso bedauerlicher, da auch der Kulturausschuss des Deutschen Bundestags anders als zum Beispiel der Sportausschuss kein Mitspracherecht bei der Beratung über das Gesetz erhalten hat. Sind die ehrenamtlich Tätigen in der Kultur dem Deutschen Bundestag weniger wert als die Engagierten im Sport?“

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