Dass Verbände nun ihre Mitglieder in Rechtsfragen selbst beraten dürfen sollen, ist aus Sicht der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. ein erster Schritt in Richtung Entbürokratisierung für ehrenamtlich Engagierte. Stefan Liebing, Generalsekretär der 1,3 Mio. Mitglieder zählenden Bundesvereinigung: „Das gibt uns nun wenigstens das Recht, unseren Orchestern zu helfen, wenn sie den Paragraphendschungel nicht mehr durchschauen“.

Die Beratung könne nun erstmals durch Nichtjuristen erfolgen, die allerdings von einem Volljuristen angeleitet und betreut werden müssten. Damit sei einerseits die Praktikabilität gesichert, so der Verband, andererseits eine hohe Qualität der Beratung gewährleistet. Insgesamt bewertet die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e. V. diese Neuregelung positiv.
Der nun vorgelegte überarbeitete Referentenentwurf könnte nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen zum 1. Januar 2007 in Kraft treten und damit das seit 1935 gültige Rechtsberatungsgesetz ablösen.

Klar machte die Bundesvereinigung wenige Tage vor dem weltgrößten Branchentreff im Rahmen der Musikmesse Frankfurt aber auch, dass nach diesem ersten Schritt weitere Maßnahmen notwendig seien. BDMV-Generalsekretär Liebing: „Unser Verband erhofft sich, dass die Bundesregierung auch die übrigen Forderungen unserer Mitglieder an die Erleichterung bürokratischer Hürden in Angriff nimmt.“ Diese Maßnahmen sollten die Arbeit ehrenamtlich Tätiger erleichtern: Wichtig seien vor allem Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Steuerrecht sowie in Sozialversicherungs-, Gemeinnützigkeits- und Urheberrechtsfragen. Die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e. V. setze darauf, dass die Bundesregierung den Ehrenamtlichen entgegenkomme und so das Engagement von Millionen Menschen honoriere. Erste Ergebnisse erwartet die BDMV in den nächsten Wochen im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage zur Situation der Breitenkultur in Deutschland.

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