Im Kontext der Arbeit an einem Gesetzesvorhaben der Europäischen Union zur Regulierung der Künstlichen Intelligenz (AI Act) legt der Kulturrat NRW eine Stellungnahme vor, in der er auf die Rahmenbedingungen für Künstler*innen hinweist, die zu berücksichtigen seien.
Der Kulturrat legt den Fokus auf das Recht auf Transparenz und Information, die er durch die fortschreitende technische Entwicklung gefährdet sieht. Daher schlägt er folgende Erweiterung des AI Acts vor:
- eine Pflicht zur Kennzeichnung von KI generierten Inhalten
- Verhaltenspflichten für Entwickler:innen von KI-Systemen
- einen Schutz der Urheber:innen vor Plagiaten durch KI und eine Haftungsregelung
- eine klare Regelung des urheberrechtlichen Status‘ des Promptings
- das Setzen von Zielen und das Formulieren von Regeln für eine nachhaltige Bildung.