Seit einiger Zeit arbeitet die Europäische Union an einem Gesetzesvorhaben zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Über den sogenannten AI Act (Artificial Intelligence Act) wird in Brüssel im Laufe des Oktobers 2023 weiter verhandelt. Bis zum Jahresende soll eine Einigung erzielt werden. Der Kulturrat NRW nimmt dies zum Anlass, in einer Stellungnahme darauf hinzuweisen, welche Rahmenbedingungen für Künstler:innen dringend Berücksichtigung finden müssen.

Der Kulturrat NRW steht für eine demokratische Gesellschaft ein, die von Vielfalt, Toleranz, Meinungs- und Kunstfreiheit sowie Partizipation am politischen Geschehen geprägt ist. Grundlegend hierfür sind das Recht auf Transparenz und Information. Doch mit fortschreitender technologischer Entwicklung, insbesondere im Bereich der sogenannten Künstlichen Intelligenz (KI), werden diese Werte immer mehr aufs Spiel gesetzt.

Die von generativer KI erzeugten Inhalte sind oft undurchsichtig in Bezug auf ihren Informationsgehalt, was zu Intransparenz führt und eine fundierte, auf Fakten gründende Meinungsbildung verhindert.
Der Kulturrat NRW schlägt deshalb der Europäischen Union vor, den Entwurf eines AI Acts, der sich derzeit im Trilog befindet, auszuweiten um

  • eine Pflicht zur Kennzeichnung von KI generierten Inhalten
  • Verhaltenspflichten für Entwickler:innen von KI-Systemen
  • einen Schutz der Urheber:innen vor Plagiaten durch KI und eine Haftungsregelung
  • eine klare Regelung des urheberrechtlichen Status‘ des Promptings
  • das Setzen von Zielen und das Formulieren von Regeln für eine nachhaltige Bildung.

Die Stellungnahme im Einzelnen.

Absätze

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