Streaming und Künstliche Intelligenz verändern die Musikwelt und stellen die Urheberinnen und Urheber vor neue Herausforderungen. Bei einer Diskussionsveranstaltung der GEMA in Brüssel wird deutlich: Konkrete Ansätze für ein Update des EU-Rechtsrahmens liegen auf dem Tisch. Mit Blick auf den AI Act fordert die GEMA klare Transparenzregelungen und einen wirksamen Schutz geistiger Eigentumsrechte.

Was kann die EU tun, damit menschliche Kreativität und kulturelle Vielfalt auch im Zeitalter von Streaming und generativer KI eine Zukunft haben? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Diskussionsveranstaltung der GEMA in Brüssel, zu der sie am 15. November gemeinsam mit der Vertretung des Freistaats Bayern bei der Europäischen Union geladen hatte. Ganz oben auf der Agenda: der europäische AI Act, mit dem erstmals ein EU-weites Regelwerk für Künstliche Intelligenz ge-schaffen werden soll. Für den musikalischen Teil des Abends sorgte die Musikerin und Songwrite-rin Alice Merton.

GEMA CEO Dr. Tobias Holzmüller warb dafür, Europa gemeinsam zu einem Ort zu machen, an dem menschliche Kreativität angemessen wertgeschätzt wird. „Künstliche Intelligenz kann den kreativen Schaffensprozess unterstützen“, so Holzmüller. „Sie darf aber nicht dazu führen, dass menschliche Kreativität verdrängt und ausgebeutet wird. Die GEMA setzt sich für eine kluge Regulierung ein, die Transparenz schafft, geistige Eigentumsrechte wirksam schützt und eine faire und rechts-sichere KI ermöglicht.“

Holzmüller begrüßte die Positionierung des Europäischen Parlaments zum AI Act sowie die jüngsten Vorschläge der EU-Ratspräsidentschaft, die entsprechende Regelungen vorsehen. Angesichts der zuletzt ins Stocken geratenen Verhandlungen warnte Holzmüller vor einer faktischen Nichtregulierung generativer Künstlicher Intelligenz: „Es würde niemand verstehen, wenn der AI Act am Ende an einer Frage wie Transparenz scheitert, die eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Wer in Europa generative KI anbietet, muss erklären können, mit welchen Informationen sie trainiert wurde.“ Entsprechende Regelungen seien das Mindeste, was die Urheberinnen und Urheber von einem ambitionierten EU-Rechtsrahmen für KI erwarteten.

„Ja, es wird eng, weil noch sehr viele Fragen offen sind“, so die Einschätzung des Europaabgeord-neten Axel Voss (CDU) mit Blick auf den weiteren Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens. Voss zeigte sich dennoch überzeugt, dass „alle Beteiligten den politischen Willen haben, den AI Act zu Ende zu bringen“. Für ihn sei die Frage zentral, „was wir als Minimum im AI Act brauchen, um sicherzustellen, dass die Urheber am Ende auch ihre Rechte durchsetzen können“. Die EU dürfe mit ihrer KI-Regulierung auf jeden Fall nicht hinter die Anforderungen zurückfallen, die der US-Präsident zuletzt aufgestellt habe.

Die stellvertretende Generaldirektorin der DG CNECT der Europäischen Kommission, Renate Nikolay, hob zunächst die Bedeutung von Musik hervor, in kultureller Hinsicht wie auch als Wirtschaftszweig. „KI ist nicht nur Herausforderung, sondern auch eine Chance für die Musikbranche“, so Nikolay. Ein großes Thema sei der Umgang mit Trainingsdaten. Diesbezüglich könne auf dem bestehenden Urheberrecht aufgebaut werden, das ein Recht auf Opt-out beinhalte. Es müsse jedoch sichergestellt werden, „dass generative KI nicht dazu führt, dass die Umsetzung dieses Rechts erschwert oder gar unmöglich gemacht wird“, so Nikolay weiter. Angesichts der dynamischen Entwicklung im Bereich KI werde der AI Act nicht alle Fragen abschließend klären können. Sie gehe daher davon aus, dass Fragen des Urheberrechts auch in der nächsten Kommission ein Thema sein werden.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 90.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

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