Der Umfang des Musikunterrichts in Grundschulen variiert je nach Bundesland. Musik hat dabei entweder den Status eines ordentlichen Schulfachs oder ist Bestandteil von Fächerverbünden.

Wie viel Musikunterricht in den Grundschulen zu erteilen ist, wird in den  Stundentafeln der Bundesländer festgelegt. Nach Informationen der Kultusministerien der Länder wird Musik in Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchgängig als ordendliches Schulfach mit ein bis zwei Wochenstunden pro Klassenstufe unterrichtet. Im Saarland ist Musikunterricht in den Stufen 3 und 4 jeweils im Umfang von zwei Wochenstunden zu erteilen, das Land Niedersachsen bietet dies als Option. 

Ansonsten wird Musik in den Grundschul-Stundentafeln der Bundesländer als Bestandteil von Lernbereichen bzw. Fachverbünden ausgewiesen; in der Regel wird dabei ein Stundenpool bzw. eine Kontingentstundenzahl vorgegeben. Baden-Württemberg nennt einen Richtwert zur Orientierung. Die interne Verteilung bzw. der Anteil der einzelnen (Kontingent)-Fächer kann in diesen Fällen den lokalen Gegebenheiten entsprechend weitgehend von den Schulen selbst bestimmt und festgelegt werden. Die Bayerische Schulordnung ermöglicht überdies einen erweiterten Musikunterricht, der zusätzlich zum Kontingent- bzw. zum ordentlichen Unterricht im Fach Musik angeboten werden kann. Die Entscheidung über das konkrete Angebot trifft das jeweilige staatliche Schulamt im Rahmen der Profilbildung und des vorhandenen Budgets auf Basis der vorgelegten Konzepte der Grundschulen.

Tabelle
Stundentafeln Musik an Grundschulen (2026)
Tabelle: Stundentafel Musik an Grundschulen

Hinweis

Die Stundentafeln weisen für jedes Bundesland Soll-Werte des zu erteilenden Unterrichts nach Klassenstufe aus. Es handelt sich damit nicht um die Ist-Werte des tatsächlich erteilten Unterrichts in der Grundschule. Die Grundschulzeit in Berlin und Brandenburg beträgt 6 Jahre.

Statistik

Fußnoten

  1. Die vorgesehenen Richtwerte, für Musik sechs Stunden und Kunst/Werken sieben Stunden, dienen der Orientierung. Die konkrete Verteilung obliegt der Schule.

  2. Die Schule entscheidet eigenverantwortlich und in Einvernehmen mit dem Schulamt, ob vier oder fünf Stunden für den Fächerverbund verwendet werden und wie sie die drei Fächer Musik, Kunst sowie Werken und Gestalten auf die Stunden verteilt. Voraussetzung ist, dass jedes Fach gegeben wird.

  3. Konkretes Angebot obliegt der Zustimmung des jeweiligen Staatlichen Schulamts.

  4. In der Schuleingangsphase weist die Kontingentstundentafel für die Jahrgänge 1 und 2 für die betreffenden Fächer eine Gesamtstundenzahl aus. Die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die einzelnen Fächer erfolgt auf der Grundlage der individuellen Lernergebnisse in der Klasse.

  5. Im Erstunterricht des 1. und 2. Schuljahrgangs wird oft fächerübergreifend und ganzheitlich gearbeitet. Der Erstunterricht umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik, Sichere Basis, Sachunterricht, Religion, Sport, Musik sowie Kunst/Gestaltendes Werken/Textiles Gestalten.

Quelleninformationen

Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach Informationen der Kultusministerien der Länder (Stand: 14. Juli 2026).

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