Der Umfang des Musikunterrichts in Grundschulen variiert je nach Bundesland. Musik hat dabei entweder den Status eines ordentlichen Schulfachs oder ist Bestandteil von Fächerverbünden.

Wie viel Musikunterricht in den Grundschulen zu erteilen ist, wird in den  Stundentafeln der Bundesländer festgelegt. Nach Informationen der Kultusministerien der Länder wird Musik in Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchgängig als ordendliches Schulfach mit ein bis zwei Wochenstunden pro Klassenstufe unterrichtet. Baden-Württemberg definiert einen Richtwert von sechs Wochenstunden Musikunterricht verteilt über die Klassenstufen 1 bis 4, und auch Niedersachsen definiert eine Wochenstundenzahl für den Musikunterricht – jeweils eine im Rahmen des Erstunterrichts der ersten beiden Klassenstufen, jeweils zwei Stunden in Klassenstufen 3 und 4.

In den anderen Bundesländern ist Musik in allen oder in bestimmten Klassenstufen Bestandteil von Lernbereichen bzw. Fachverbünden. Hier wird in der Regel ein Stundenpool bzw. eine Kontingentstundenzahl vorgegeben. Die interne Verteilung bzw. der Anteil der einzelnen Kontingentfächer kann den lokalen Gegebenheiten entsprechend weitgehend von den Schulen selbst bestimmt und festgelegt werden, z. T. sind Mindeststundenzahlen zu berücksichtigen.

Tabelle
Stundentafeln Musik an Grundschulen (2024/2025)
Tabelle: Kontingentstundentafel

Hinweis

Die Stundentafeln weisen für jedes Bundesland Soll-Werte des zu erteilenden Unterrichts nach Klassenstufe aus. Es handelt sich damit nicht um die Ist-Werte des tatsächlich erteilten Unterrichts in der Grundschule. Die Grundschulzeit in Berlin und Brandenburg beträgt 6 Jahre.

Statistik

Fußnoten

  1. Baden-Württemberg: Die vorgesehenen Richtwerte, für Musik sechs Stunden und Kunst/Werken sieben Stunden, dienen der Orientierung, die konkrete Verteilung obliegt der Schule.

  2. Bayern, Klassenstufen 3 und 4: Die Schule entscheidet eigenverantwortlich und in Einvernehmen mit dem Schulamt, ob vier oder fünf Stunden für den Fächerverbund verwendet werden und wie sie die drei Fächer Musik, Kunst sowie Werken und Gestalten auf die Stunden verteilt. Voraussetzung ist, dass jedes Fach gegeben wird.

  3. Bayern, erweiteter Musikunterricht: Konkretes Angebot obliegt der Zustimmung des jeweiligen Staatlichen Schulamts.

  4. Brandenburg: In der Schuleingangsphase weist die Kontingentstundentafel für die Jahrgänge 1 und 2 für die betreffenden Fächer eine Gesamtstundenzahl aus. Die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die einzelnen Fächer erfolgt auf der Grundlage der individuellen Lernergebnisse in der Klasse.

  5. Niedersachsen: Im Erstunterricht des 1. und 2. Schuljahrgangs wird oft fächerübergreifend und ganzheitlich gearbeitet. Der Erstunterricht umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik, Sichere Basis, Sachunterricht, Religion, Sport, Musik sowie Kunst/Gestaltendes Werken/Textiles Gestalten.

Quelleninformationen

Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach Informationen der Kultusministerien der Länder (Stand: 5. August 2024).

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