Musik ist in den Lehrplänen der Länder in fast allen Klassenstufen 5 bis 10 verankert. Wie die Stundentafeln zeigen, hat das Fach jedoch nicht überall denselben Rang.

Wie viel Musikunterricht in der Sekundarstufe I zu erteilen ist, wird in den Stundentafeln der Bundesländer für die einzelnen Schulformen festgelegt. Das Fach Musik kann dabei u. a. den Status eines ordentlichen Schul- bzw. Pflichtfachs beziehungsweise eines Wahlpflichtfachs haben. Dabei fallen je nach Bundesland und Schulform die Vorgaben des Unterrichtsvolumens recht unterschiedlich aus. So ist beispielsweise an den Hessischen Realschulen Musikunterricht in zwei Wochenstunden über die Klassenstufen 5 bis 7 hinweg sowie in vier weiteren Wochenstunden über die Klassenstufen 8 bis 10 zu erteilen (sechs in der Summe). An den Gymnasien in Rheinland-Pfalz sind es in der Summe zehn Wochenstunden Musikunterricht.

Einige allgemeinbildende Schulen bieten auch Profilfächer Musik, Musikzweige oder Spezialklassen für Musik mit erhöhtem Unterrichtsumfang des Fachs an. So sind an den Thüringer Gymnasien in den Klassen 9 und 10 jeweils eine Wochenstunde Musikunterricht zu erteilen, in den Spezialklassen für Musik sowie an den Spezialgymnasien für Musik sind es jeweils sieben. Die Stundentafel sieht für die Spezialgymnasien einen erhöhten musiktheoretischen und -praktischen Unterricht in sämtlichen Klassenstufen 5 bis 10 vor.

Das Fach Musik kann auch Bestandteil von Lernbereichen bzw. Fächerverbünden sein – häufig findet sich das Fach dann im Verbund mit anderen künstlerischen Fächern. Der Verbund wird mit einem Stundenpool bzw. einer Kontingentstundenzahl versehen, z. T. ist eine Mindestzahl der zu unterrichtenden Wochenstunden pro Fach festgelegt. So sind in Nordrhein-Westfalen in sämtlichen Schulformen außer den Gymnasien acht Wochenstunden Musik im Verbund mit Kunst bzw. mit Kunst und Textilgestaltung über die Klassen 5 bis 6 hinweg zu unterrichten. Über die Klassenstufen 7 bis 10 hinweg sind es nochmals acht bzw. sechs an den G8-Gymnasien, deren Sekundarstufe I mit der 9. Klasse endet. Auch für die (neunstufigen) Gymnasien sind Kontingentstundenzahlen im Verbund mit Kunst vorgegeben: insgesamt sieben Wochenstunden in den Klassenstufen 5 bis 6 und zehn in den Stufen 7 bis 10.  Die interne Verteilung bzw. der Anteil der einzelnen Kontingentfächer kann den lokalen Gegebenheiten entsprechend weitgehend von den Schulen selbst bestimmt und festgelegt werden, wobei das nordrhein-westfälische Regelwerk für die Gymnasien eine Mindeststundenzahl für jedes Fach im Verbund definiert.

Tabelle
Stundentafeln Musik in der Sekundarstufe I (2024/2025)
Tabelle: Kontigentstundentafel Musik (1)

Tabelle: Kontigentstundentafel Musik (2)

Tabelle: Kontigentstundentafel Musik (3)

Hinweis

Dargestellt sind die Stundentafeln Musik in der Sekundarstufe I, soweit diese über die Bildungsserver der Kultusministerien der einzelnen Länder eruierbar sind. Die Stundentafeln weisen für jedes Bundesland Soll-Werte des zu erteilenden Unterrichts nach Klassenstufe aus. Es handelt sich damit nicht um die Ist-Werte des tatsächlich erteilten Unterrichts in der Sekundarstufe I.

Legende

X = KIassenstufe ist kein Bestandteil der jeweiligen Schulform (bzw. deren Sekundarstufe I).
–  = Kein Musikunterricht.

Statistik

Fußnoten

  1. Bayern, Mittelschule: Zusätzlich zu den in der Stundentafel ausgewiesenen Musikstunden können in allen Jahrgangsstufen der Mittelschule weitere Stunden bereitgestellt werden. Die Entscheidung über die Einrichtung von Klassen mit erweitertem Musikunterricht liegt in der Zuständigkeit der Schulleiter:innen bzw. der Verbundkoordinator:innen.

  2. Bayern, Mittelschule: Alle Fächer des Wahlpflichtbereichs können in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 zur individuellen Ergänzung des Unterrichtsangebots auch als Wahlfach belegt werden.

  3. Bayern, Realschule, Klassenstufe 10: Nur Wahlpflichtfächergruppe IIIb.

  4. Berlin, Brandenburg: Die weiterführenden Schulen beginnen mit dem 7. Schuljahr.

  5. Brandenburg, sämtliche Schulformen: Von den Stundenkontingenten für die Fächer und Lernbereiche kann durch Umverteilung auf andere Fächer und Lernbereiche abgewichen werden. Hierbei sind die in den Kontingentstundentafeln ausgewiesenen Mindeststunden einzuhalten.

  6. Hamburg, Wahlpflichtfach Künste: Der Stundenanteil kann je nach Möglichkeit der einzelnen Schulen durch den Wahlpflichtbereich fachspezifisch erhöht werden.

  7. Mecklenburg-Vorpommern, Künstlerisch-musisches Aufgabenfeld: In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 wird zusätzlich Wahlpflichtunterricht erteilt, der bereichs- und jahrgangsstufen-übergreifend durchgeführt werden kann. Das Angebot ist Bestandteil des Schulprofils und orientiert sich an den Gegenstandsbereichen der Kontingentstundentafel.

  8. Niedersachsen, Integrierte Gesamtschule: In Klassenstufe 6 ist eine Erhöhung der Stunden für den Fachbereich Musisch-kulturelle Bildung (Kontingent) möglich, wenn eine zweite Fremdsprache als Wahlpflichtfremdsprache ab Schuljahrgang 7 angeboten wird (Umverteilung aus dem Wahlpflichtbereich) oder wenn eine entsprechende schuleigene Schwerpunktsetzung besteht (eine zusätzliche Stunde).

  9. Niedersachsen, Oberschule mit gymnasialen Angebot: In den Jahrgangsstufen 5 und 6 können Teile der Fachstunden nach Entscheidung der Schule auch für die Fächer Gestaltendes Werken und Textiles Gestalten verwendet werden.

  10. Nordrhein-Westfalen, Gymnasium: Die Fächer Kunst und Musik werden in der gesamten Sekundarstufe I der Gymnasien (Regelfall: neunstufig) mit jeweils mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet. Bei G8-Gymnasien sind es bis einschließlich Klassenstufe 9 mindestens sechs Wochenstunden.

  11. Sachsen, Gymnasium: Abweichende Regelungen gelten für Gymnasien mit vertiefter musischer Ausbildung. Die musische Vertiefung wird ermöglicht durch die Nutzung des Stundenkontingents zur individuellen Förderung, von schulspezifischen Profilstunden sowie durch Stundenreduktion anderer Fächer des Pflichtbereichs.

  12. Sachsen-Anhalt, Sekundar- und Gemeinschaftsschule, Wahl Musik oder Kunsterziehung: Die Festlegung erfolgt für jeweils mindestens zwei Schuljahre. Die Schule kann ab dem 7. Schuljahrgang eine Belegung des Faches Musik als auch des Faches Kunsterziehung mit jeweils einer Wochenstunde anbieten, sofern die personellen Bedingungen dies ermöglichen und das jeweilige Unterrichtsfach möglichst nicht fachfremd unterrichtet wird.

  13. Thüringen, Gymnasium mit Spezialklassen für Musik: Im Wahlpflichtbereich Musik der Jahrgängen 9 bis 10 zusätzlich zu den zwei Stunden Musikkunde insgesamt zwölf Stunden Musiktheorie, Gehörbildung, Stimmbildung, Instrumentalunterricht und Chor (Kontingent).

  14. Thüringen, Spezialgymnasium für Musik: In den Jahrgangsstufen 5 bis 6 und 7 bis 8 jeweils zwei Stunden Musikkunde, Musiktheorie, Gehörbildung und Rhythmik sowie vier Stunden Instrumentalunterricht; in den Stufen 9 und 10 jeweils eine Stunde Musikkunde, Musiktheorie, Gehörbildung und Rhythmik sowie zwei Stunden Instrumentalunterricht. In den Jahrgangsstufen 7 bis 8 zzgl. zwei Stunden Ergänzungsfach Klavier, in den Jahrgangsstufen 9 und 10 jeweils zzgl. eine Stunde.

Quelleninformationen

Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach Informationen der Kultusministerien der Länder (Stand: 5. August 2024).

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