Wie viel Musikunterricht in der Sekundarstufe I zu erteilen ist, wird in den Stundentafeln der Bundesländer für die einzelnen Schulformen festgelegt. Das Fach Musik kann dabei u. a. den Status eines ordentlichen Schul- bzw. Pflichtfachs beziehungsweise eines Wahlpflichtfachs haben. Dabei fallen je nach Bundesland und Schulform die Vorgaben des Unterrichtsvolumens recht unterschiedlich aus. So war 2018 an den Hessischen Realschulen Musikunterricht in zwei Wochenstunden über die Klassenstufen 5 bis 7 hinweg sowie in vier weiteren Wochenstunden über die Klassenstufen 8 bis 10 zu erteilen (sechs in der Summe). An den Gymnasien in Sachsen-Anhalt waren es in der Summe 16 Wochenstunden.
Einige allgemeinbildende Schulen bieten auch Profilfächer Musik, Musikzweige oder Spezialklassen für Musik mit erhöhtem Unterrichtsumfang des Fachs an. So waren 2018 an den Thüringer Gymnasien in den Klassen 9 bis 10 insgesamt zwei Wochenstunden Musikunterricht zu erteilen, in den Spezialklassen für Musik hingegen zwölf. Die Stundentafel sah für die Thüringer Musikgymnasien sogar 8,5 Wochenstunden musiktheoretischen und -praktischen Unterricht in sämtlichen Klassenstufe 5 bis 10 vor.
Das Fach Musik kann auch Bestandteil von Lernbereichen bzw. Fächerverbünden sein – häufig findet sich das Fach dann im Verbund mit anderen künstlerischen Fächern. Der Verbund wird mit einem Stundenpool bzw. einer Kontingentstundenzahl versehen. So waren in Nordrhein-Westfalen 2018 in sämtlichen Schulformen acht Wochenstunden Musik im Verbund mit Kunst bzw. mit Kunst und Textilgestaltung über die Klassen 5 bis 6 hinweg zu unterrichten. Über die Klassenstufen 7 bis 10 hinweg waren es nochmals acht bzw. sechs an den G8-Gymnasien, deren Sekundarstufe I mit der 9. Klasse endete. Die interne Verteilung bzw. der Anteil der einzelnen Kontingentfächer kann den lokalen Gegebenheiten entsprechend weitgehend von den Schulen selbst bestimmt und festgelegt werden.
Hinweis
Dargestellt sind die Stundentafeln Musik in der Sekundarstufe I im Jahr 2018, soweit diese über die Bildungsserver der Kultusministerien der einzelnen Länder eruierbar sind. Die Stundentafeln weisen für jedes Bundesland Soll-Werte des zu erteilenden Unterrichts nach Schulform und Klassenstufe aus. Es handelt sich damit nicht um die Ist-Werte des tatsächlich erteilten Unterrichts.
Legende
X = KIassenstufe ist kein Bestandteil der jeweiligen Schulform (bzw. deren Sekundarstufe I).
– = Kein Musikunterricht.
Fußnoten
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Nur Wahlpflichtfächergruppe IIIb.
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In Berlin und Brandenburg beginnen die weiterführenden Schulen mit dem 7. Schuljahr.
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Der Stundenanteil kann je nach Möglichkeit der einzelnen Schulen durch den „Wahlpflichtbereich Informatik, Bildende Kunst, Musik, Theater“ fachspezifisch erhöht werden.
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Der Stundenanteil kann je nach Möglichkeit der einzelnen Schule durch den „Wahlpflichtbereich Bildende Kunst, Musik, Theater, Informatik, naturwissenschaftliches Praktikum“ fachspezifisch erhöht werden.
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Läuft im Schuljahr 2018/19 aus.
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Ab Schuljahr 2019/20 nur noch 1 Std.
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Je 1 Std. Musikgeschichte, Musiktheorie, Gehörbildung, Klavier / Gitarre, Stimmbildung, Chorausbildung.
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Je 2 Std. Instrumentales Hauptfach, Musiktheorie und Gehörbildung, Chor / Orchester; je 1 Std. Rhythmik, Musikkunde; 0,5 Std. Ergänzungsfach Klavier.
Quelleninformationen
Zusammengestellt nach Informationen der Kultusministerien von Ortwin Nimczik.