Wie viel Musikunterricht in den Grundschulen zu erteilen ist, wird in den Stundentafeln der Bundesländer festgelegt. Nach Informationen der Kultusministerien der Länder wird Musik in Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchgängig als ordendliches Schulfach mit ein bis zwei Wochenstunden pro Klassenstufe unterrichtet. In den anderen Bundesländern ist Musik in allen oder in bestimmten Klassenstufen Bestandteil von Lernbereichen bzw. Fachverbünden. Hier wird in der Regel ein Stundenpool bzw. eine Kontingentstundenzahl vorgegeben. Die interne Verteilung bzw. der Anteil der einzelnen Kontingentfächer kann den lokalen Gegebenheiten entsprechend weitgehend von den Schulen selbst bestimmt und festgelegt werden. Die Bayerische Schulordnung ermöglicht überdies einen erweiterten Musikunterricht, der zusätzlich zum Kontingent- bzw. zum ordentlichen Unterricht im Fach Musik angeboten werden kann. Die Entscheidung über das konkrete Angebot trifft das jeweilige staatliche Schulamt im Rahmen der Profilbildung und des vorhandenen Budgets auf Basis der vorgelegten Konzepte der Grundschulen.
Hinweis
Die Stundentafeln weisen für jedes Bundesland Soll-Werte des zu erteilenden Unterrichts nach Klassenstufe aus. Es handelt sich damit nicht um die Ist-Werte des tatsächlich erteilten Unterrichts in der Grundschule. Die Grundschulzeit in Berlin und Brandenburg beträgt 6 Jahre.
Fußnoten
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Die Lehrkraft erteilt keinen stundenweise gegliederten Fachunterricht.
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In der Schuleingangsphase weist die Kontingentstundentafel für die Jahrgänge 1 und 2 für die betreffenden Fächer eine Gesamtstundenzahl aus. Die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die einzelnen Fächer erfolgt auf der Grundlage der individuellen Lernergebnisse in der Klasse.
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Im Erstunterricht des 1. und 2. Schuljahrgangs wird oft fächerübergreifend und ganzheitlich gearbeitet.
Quelleninformationen
Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach Informationen der Kultusministerien der Länder (Stand: 24. Februar 2023).