Wie viel Musikunterricht in den Grundschulen zu erteilen ist, wird in den Stundentafeln der Bundesländer festgelegt. Nach Informationen der Kultusministerien der Länder wurde Musik 2018 in Berlin, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als ordendliches Schulfach mit ein bis zwei Wochenstunden pro Klassenstufe unterrichtet, wobei Thüringen den Umfang mit einer Mindestangabe versah. In den anderen Bundesländern war Musik in allen oder in bestimmten Klassenstufen Bestandteil von Lernbereichen bzw. Fachverbünden. Hier wird in der Regel ein Stundenpool bzw. eine Kontingentstundenzahl vorgegeben. Die interne Verteilung bzw. der Anteil der einzelnen Kontingentfächer kann den lokalen Gegebenheiten entsprechend weitgehend von den Schulen selbst bestimmt und festgelegt werden. In Niedersachsen konnte Musik als Alternative zum ordendlichen Schulfach auch im Verbund unterricht werden. In diesem Fall sah die Stundentafel eine konkrete Angabe zum Anteil des Faches an der Kontingentstundenzahl vor.
Hinweis
Dargestellt sind die Stundentafeln Musik in der Grundschule im Jahr 2018. Die Stundentafeln weisen für jedes Bundesland Soll-Werte des zu erteilenden Unterrichts nach Klassenstufe aus. Es handelt sich damit nicht um die Ist-Werte des tatsächlich erteilten Unterrichts in der Grundschule. Die Grundschulzeit in Berlin und Brandenburg beträgt sechs Jahre.
Fußnoten
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Die Lehrkraft erteilt keinen stundenweise gegliederten Fachunterricht.
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In der Schuleingangsphase weist die Kontingentstundentafel für die Jahrgänge 1 und 2 für die betreffenden Fächer eine Gesamtstundenzahl aus. Die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die einzelnen Fächer erfolgt auf der Grundlage der individuellen Lernergebnisse in der Klasse.
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Ab Schuljahr 2019/20 nur noch 1 Std.
Quelleninformationen
Zusammengestellt nach Informationen der Kultusministerien von Ortwin Nimczik.