1. Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V.: Künstlersozialversicherung muss bleiben!
Bundeskulturverbände wehren sich gegen Pläne des Bundesrates die Künstlersozialversicherung abzuschaffen

Den Vorstoß verschiedener Bundesländer, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen, weisen die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren und deren Mitglieder aufs Schärfste zurück.

Die Sozialversicherung für Künstlerinnen und Künstler ist ein wichtiges Instrument der Kulturförderung in Deutschland und besitzt weltweiten Vorbildcharakter. Die kulturelle Landschaft lebt insbesondere von engagierten und kulturell tätigen Bürgerinnen und Bürgern, deren künstlerisches Schaffen ohne eine Absicherung durch die Künstlersozialversicherung nicht möglich wäre.

Die Kultureinrichtungen entrichten zum Erhalt der Künstlersozialkasse (KSK) kontinuierlich und selbstverständlich Beiträge, über die die Sozialabgaben für KünstlerInnen finanziert werden. Obwohl gerade Einrichtungen wie die Soziokulturellen Zentren stets mit Finanzierungsnöten zu kämpfen haben, setzen sie sich für den unbedingten Erhalt der Künstlersozialversicherung ein. Die jüngsten Entwicklungen belegen, dass es immer weniger sozialversicherungspflichtige Angestellte in Kunst- und Kulturarbeitsfeldern gibt. Das bedeutet, dass immer mehr Selbständige im Kulturbereich auf die Künstlersozialversicherung angewiesen sind, weil sie aufgrund ihrer prekären finanziellen Situation keine Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung bedienen können. Gewerbe und Industrie hingegen leisten kaum Zahlungen in die KSK.

2007 wurde die Künstlersozialversicherung erfolgreich reformiert. Danach wurden auch die schon seit 20 Jahren abgabepflichtigen Unternehmen und öffentlichen Körperschaften zur Zahlung herangezogen. Seltsamerweise wird nun gerade vom Deutschen Industrie- und Handelstag von einem zu großen bürokratischen Aufwand gesprochen. Christiane Ziller, Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren hält dagegen: „Der bürokratische Aufwand hält sich in Wahrheit in Grenzen. Und der Erfolg einer sozialpolitischen Errungenschaft, die die kulturelle Vielfalt garantiert, sollte doch in jedem Falle vorrangig sein. Dafür setzt sich unser Verband seit vielen Jahren ein.“


2. Verbände der Künstlerinnen und Künstler im Deutschen Kunstrat: Sturm der Entrüstung stärkt Künstlersozialkasse!

Gemeinsame Stellungnahme von Verbänden der Künstlerinnen und Künstler im Deutschen Kunstrat:
AICA- Internationaler Kunstkritikerverband, Deutsche Sektion
BBK- Bundesverband der Bildenden Künstlerinnen und Künstler
Bundesverband Kunsthandwerk
Gedok- Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstförderer IGBK- Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste
IKG- Internationales Künstlergremium
ver.di- FG Bildende Kunst

Zerschlagung der Künstlersozialkasse = Bürokratieabbau. Unter dieser kurzen Formel hatte der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates eine Initiative gestartet, die Unternehmen von der Abgabe zur Künstlersozialkasse befreien soll. Zumindest aber soll dieser Angriff auf die Soziale Sicherung von Kulturschaffenden zu einer "unternehmerfreundlichen Reform" der Künstlersozialkasse führen.

Offensichtlich haben die Urheber dieser Initiative, geführt vom Bundesland Baden-Würtemberg, die Bedeutung der KSK als soziale und kulturelle Künstlerförderung unterschätzt. Denn unter dem Druck der Proteste des Deutschen Kulturrat, der Urheberverbände, Parteien etc. rücken sie nun offensichtlich von ihrem Vorhaben ab.

Die Urheberverbände im Deutschen Kunstrat begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich. Der Vorstoß zur Abschaffung der Künstlersozialkasse war völlig inakzeptabel und unbegründet, da die Künstlersozialkasse schon im vergangenen Jahr reformiert worden ist. Eine Reform, die insbesondere eine Erfassung aller Verwerter von künstlerischen Leistungen ermöglicht und die damit für eine gerechte also "unternehmerfreundliche" Verteilung der Abgabe verantwortlich zeichnet. Der Abgabesatz von aktuell 4,9% sinkt im nächsten Jahr auf 4,4% und es ist zu erwarten, dass eine weitere Absenkung in den nächsten Jahren erfolgt.

Jede Initiative zu einer einseitigen Entlastung der Verwerter von künstlerischen Leistungen, lässt sich nur als kulturfeindlicher Angriff auf die Künstlerinnen und Künstler begreifen.

Die Bundesländer, in deren Obhut sich die Kultur befindet, sollten sich ihrer Verantwortung für das kreative Potential unserer Gesellschaft bewusst sein. Die wirtschaftliche Verwertung schöpferischer Leistung kann es nicht zum Nulltarif geben.

Die Verbände fordern den Bundesrat und Deutschen Bundestag auf, die Künstlersozialkasse in ihrer bestehenden Form zu bestätigen.


3. Konferenz der deutschen Kunsthochschulen und Konferenz der deutschen Musikhochschulen: „Ein Schlag ins Gesicht aller Kreativen“
HfK-Rektor Manfred Cordes fordert Erhalt der Künstlersozialkasse / Gemeinsame Erklärung der Sprecher der Konferenz der deutschen Kunst- und Musikhochschulen

HfK-Rektor Professor Manfred Cordes hat sich entsetzt zu aktuellen Überlegungen geäußert, die Künstlersozialkasse (KSK) aufzulösen.

In einer gemeinsamen Erklärung mit der Sprecherin der Konferenz der Kunsthochschulen, Prof. Dr. Karin Stempel, fordert Cordes, der derzeit auch das Amt des stellvertretenden Sprechers der Konferenz der deutschen Musikhochschulen innehat, eindringlich den Erhalt der KSK.

In der gemeinsamen Erklärung heißt es – auch mit Blick auf die bevorstehenden Beratungen zur KSK im deutschen Bundesrat: "Die Künstlersozialkasse (KSK) bildet für viele Künstler und Musiker die einzige Form der sozialen Absicherung. Ihre Abschaffung bzw. "unternehmensfreundliche Reform" bedeutet einen Schlag ins Gesicht gerade derjenigen, die trotz großem Engagement und Idealismus nicht gerade zu den Gewinnern der Ökonomisierung unser Gesellschaft gehören, einer Gesellschaft, die gerade beginnt zu begreifen, welche Bedeutung die "kreative Klasse" für ihre Zukunft besitzt."


4. Deutscher Komponistenverband e.V.: Empfehlung zur Abschaffung der Künstlersozialkasse an den Bundesrat

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrter Herr ……….,

als Präsident des Deutschen Komponistenverbands und namens und im Auftrage der Verbände:
Deutscher Textdichterverband e.V.
Composers Club e.V.
Vereinigung Deutscher Musik-Bearbeiter e.V.
habe ich Ihnen Folgendes mitzuteilen:

Mit großer Empörung, Erstaunen und Unverständnis haben die Mitglieder der Verbände zur Kenntnis nehmen müssen, dass mehrere Bundesländer in einer gemeinsamen Initiative die Künstlersozialversicherung abschaffen bzw. „unternehmerfreundlicher“ gestalten möchten.

Das verblüfft umso mehr, hatte sich doch die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 klar zur Künstlersozialversicherung und zur Stabilisierung ihrer finanziellen Grundlage bekannt. Auch die dritte Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes mit dem Ziel, die KSK zu stärken und der Bericht der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" mit seinem klaren Bekenntnis zur KSK wurden im vergangenen Jahr im Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet.

Wenn es das Ziel dieser Initiative ist, die abgabepflichtigen Unternehmen auf dem Rücken der Künstler und Künstlerinnen zu entlasten, so wäre dies ein ungeheuerlicher Affront gegen alle Kultur- und Kunstschaffenden und somit gegen die eigene Kultur in Deutschland.

Die KSK ist eine in Europa einzigartige sozialpolitische Errungenschaft zur existentiellen Absicherung der Künstlerinnen und Künstler. Sie trägt damit wesentlich zur Kulturentwicklung und zur Ermöglichung kultureller Vielfalt bei.
Dies sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

Ich bitte Sie daher nachdrücklich im Namen unserer Mitglieder, die mit überwiegender Mehrheit in der KSK versichert sind, Ihre bisherige Haltung zu überdenken und der Empfehlung in der entscheidenden Sitzung am 19. September nicht zuzustimmen. Auch eine Stimmenthaltung ist der Sache nicht dienlich.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Evers
Präsident
Deutscher Komponistenverband e.V.


5. Senatskanzlei Berlin: Berlin für den Erhalt der Künstlersozialkasse
Berlin wird am 19. September im Bundesrat gegen ein Abschaffung der Künstlersozialkasse (KSK) stimmen. Das erklärte Kulturstaatssekretär André Schmitz in der heutigen Sitzung des Kulturausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses.

Schmitz: "Berlin ist der zentrale Ort des künstlerischen Schaffens in Deutschland. Angesichts von über 7.000 Künstlerinnen und Künstlern, die in unserer Stadt über die KSK renten- und sozialversichert sind, hat Berlin ein elementares Interesse daran, dieses sozialpolitische Instrument zu erhalten und im Interesse der Künstlerinnen und Künstler zu stärken."


6. Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V: Künstlersozialabgabe jetzt abschaffen

Zur Initiative des Bundesrates, die Künstlersozialversicherung zu reformieren, erklärt der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Hanns-Eberhard Schleyer:

"Das Handwerk unterstützt die Initiative der Bundesländer, die völlig verfehlte Konstruktion Künstlersozialversicherung zu reformieren. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen stellt die Verwerterabgabe eine nicht zumutbare Belastung dar. Eine Abschaffung der Künstlersozialabgabe für die Betriebe muss daher im Vordergrund stehen. Die Künstlersozialkasse selbst – und damit die Sozialversicherungspflicht der Künstler – muss nicht angetastet werden.

Die komplizierten, sich ständig ändernden rechtlichen Vorgaben und der umfangreiche Verwaltungsaufwand machen aus der Künstlersozialabgabe ein undurchschaubares Bürokratiemonster. Gerade kleine und mittlere Betriebe sind mit den Regelungen völlig überfordert. Zumal die Abgabepflicht vielfach nicht nachvollziehbar ist. Erstellt ein Programmierer einem Unternehmen eine Internetseite, wird keine Abgabe fällig, allerdings schon, wenn derselbe sich Webdesigner nennt. Die Friseurin ist keine Künstlerin, wohl aber die Visagistin. Ein Portraitfotograf ist kein Künstler, fotografiert er aber einen Lattenzaun für einen Katalog, ist er es doch.

Hinzu kommen erhebliche bürokratische Lasten: Die Rechnungen von fast allen Vorgängen müssen darauf geprüft werden, ob es sich um eine werbe- oder öffentlichkeitswirksame Leistung handelt, wie oft solche Aufträge erteilt worden sind, welche Unternehmensform der Auftragnehmer hatte und welche Rechnungsbestandteile zur Bemessungsgrundlage der Abgabeschuld gehören. Über all diese Informationen sind zudem Aufzeichnungen zu führen. Der entstehende Verwaltungsaufwand steht im deutlichen Widerspruch zum versprochenen Bürokratieabbau der Bundesregierung."

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