1. Kulturstaatsminister Bernd Neumann lehnt Forderungen, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen, entschieden ab

Vier Ausschüsse des Bundesrats haben empfohlen, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen oder zu reformieren. Ein Vorstoß, der von verschiedenen Bundesländern unterstützt wird.

Kulturstaatsminister Neumann erklärte dazu: „Die erhobene Forderung zur Abschaffung der Künstlersozialversicherung lehne ich entschieden ab. Die Künstlersozialversicherung ist eine unverzichtbare Einrichtung und eine der Grundlagen für die Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland. Eine aufgeschlossene, gebildete demokratische Gesellschaft braucht die Anregungen der Kultur und der Künste, deshalb müssen wir auch die Kreativen, die Künstlerinnen und Künstler, in ihrer Existenz angemessen absichern. Es geht bei der Künstlersozialversicherung natürlich zunächst um die Absicherung für den einzelnen Künstler, aber natürlich auch um die Zukunft Deutschlands als Standort der Kreativ- und Kulturwirtschaft. Deshalb haben wir mit der Reform des Gesetzes die Künstlersozialversicherung auf eine tragfähige Basis gestellt."


2. Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren: Existenzsicherung freier Künstler und Publizisten bedroht

Der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) ist bestürzt über die Empfehlung an den Bundesrat, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen, zumal dieser weit reichende Schritt mit all seinen Konsequenzen nicht vorab öffentlich diskutiert oder angekündigt wurde, sondern heimlich vollzogen werden sollte. Bereits in wenigen Tagen wird über den „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)“ abgestimmt, in dem es heißt: „Der Bundesrat fordert, dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird.“ Es bleibt also kaum Zeit, einen breiten Protest zu organisieren.

Die in der Künstlersozialkasse (KSK) versicherten freien Lektoren sind auf die KSK angewiesen, da das durchschnittliche Jahreseinkommen laut kürzlich durchgeführter Honorarumfrage in dieser Berufsgruppe – vor Abzug der KSK-Beiträge und Steuern – bei ca. 17.000 Euro liegt. Damit ist eine private Absicherung praktisch unmöglich. Anderen in der KSK versicherten Künstlern und Publizisten geht es ähnlich. Der VFLL erklärt sich mit ihnen allen solidarisch und fordert ganz entschieden den Erhalt der KSK.

In Zeiten, in denen unter anderem die Kreativwirtschaft als zentrales Standbein der Dienstleistungsgesellschaft gesehen wird, in denen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Förderung der Selbstständigkeit gerade auch in den Kulturberufen ihre Wirkung zeigen, sind die in diesen Bereichen freiberuflich Erwerbstätigen für die Sicherung ihrer ökonomische Existenz auf den Erhalt der KSK angewiesen. Das Modell der Künstlersozialversicherung hat sich in den letzten 25 Jahren bewährt. Dass Wirtschaftsunternehmen, die die Leistungen freiberuflicher Künstler und Publizisten verwerten, um damit selbst Gewinne zu erzielen, einen Beitrag dazu leisten, ist insbesondere im Hinblick auf die schlechte Honorierung dieser Leistungen mehr als gerecht. Und gerecht ist es auch, dass jetzt endlich alle Verwerter ihrer gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Künstlersozialabgabe nachkommen.

Den wiederholten massiven Angriffen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags DIHK auf die Künstlersozialversicherung, die nun ein politisches Sprachrohr gefunden haben, entgegnen wir: Es war und ist nach wie vor Aufgabe des DIHK als Repräsentant der gesamten gewerblichen Wirtschaft, seine Mitglieder über Abgabepflichten zu unterrichten. Das Angebot des Deutschen Kulturrats, über die Künstlersozialversicherung zu informieren, stets abzulehnen, um dann ein Informationsdefizit zu beklagen, zeugt nicht von professioneller Interessensvertretung. Zudem gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Der VFLL fordert die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf, ihre soziale Verantwortung ebenso wie ihre Verantwortung gegenüber der Kultur ernst zu nehmen und am 19. September im Bundesrat gegen die Empfehlung zu stimmen und sich für den Erhalt der Künstlersozialversicherung als Grundstein der sozialen Sicherung freier Künstler und Publizisten auszusprechen.

Dr. Sandra Hohmann, 1. Vorsitzende des VFLL


3. Kulturkreis der deutschen Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

am 19. September 2008 soll auf der Sitzung des Bundesrates auf Antrag des Landes Baden-Württemberg ein Entwurf für das „Dritte Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“, das sog. Dritte Mittelstandentlastungsgesetz (BR-Drucksache 558/08), verhandelt werden. Zu unserer Überraschung stellt der Antrag des Wirtschaftsausschusses unter Punkt 3 die Zukunft der Künstlersozialkasse (KSK) in Frage.

Der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft ist seit über 56 Jahren Partner und Förderer von Künstlerinnen und Künstlern in Deutschland. Nicht nur aus dieser Tradition heraus, sondern auch aus voller Überzeugung sehen wir uns in der Pflicht, uns zum Erhalt der Künstlersozialkasse, einer wichtigen gesellschaftlichen Errungenschaft, zu bekennen. Gerade die Wirtschaft profitiert von der Kreativität der Künstlerinnen und Künstler. Sie hat ein elementares Interesse daran, dass die Lebensgrundlage dieser wichtigen Berufsgruppe nicht in ihrer Existenz gefährdet wird. Auch wir sehen die Notwendigkeit, die derzeitigen Regelungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes im Hinblick auf überflüssige Bürokratie hin zu überprüfen. Wir bitten Sie aber, sich in jedem Fall für den Erhalt der Künstlersozialversicherung einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Arend Oetker Dr. Stephan Frucht Dr. Bernhard Frhr v. Loeffelholz


4. OTTO / WAITZ (FDP-Bundestagsfraktion): Wir brauchen die Künstlersozialversicherung

Zu den Plänen einiger Länder den Gesetzentwurf der Bundesregierung über den „Abbau bürokratischer Hemmnisse“ mit der Abschaffung der Künstlersozialversicherung zu verbinden, erklären der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien Hans-Joachim OTTO sowie der kultur- und medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Christoph WAITZ:

Die Künstlersozialversicherung ist für Künstler eine zentrale Absicherung. Sie ist nicht nur ein Instrument der Künstlerförderung, sondern schafft existentielle Sicherheit für viele Künstler, die wegen zu geringer Einkünfte keine Vorsorge für ihr Alter treffen können. Wir wollen die Künstlersozialkasse sachgerecht weiterentwickeln. Dazu muss der Kreis der Versicherungsberechtigten klarer definiert werden. Der Kreis der Berechtigten kann nicht beliebig ausgedehnt werden. Bürokratielasten der Unternehmen müssen auf ein Minimum reduziert werden. Die FDP-Bundestagsfraktion hat daher einen Antrag zur sachgerechten Ausgestaltung der Künstlersozialkasse in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 16/9820). Wenn der Bundesrat die Abschaffung dieser Versicherung fordert, schießt er über das Ziel einer sinnvollen Weiterentwicklung weit hinaus. Aktuellen Problemen kann zum Beispiel auch dadurch entgegen gewirkt werden, wenn bei Angeboten und Rechnungen auf die Abgabepflicht hingewiesen wird und der Zeitraum für die zurückwirkende Abgabepflicht deutlich verkürzt wird.


5. Deutsche Orchestervereinigung fordert Erhalt der Künstlersozialkasse

Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV), Berufsverband und Gewerkschaft der Berufsmusiker in Deutschland, fordert in einem offenen Brief an die Ministerpräsidenten der Länder den Erhalt der Künstlersozialkasse. Die Ministerpräsidenten sollen im Bundesrat am 19. September 2008 über eine entsprechende Empfehlung abstimmen. Mehrere Bunderatsausschüsse haben bereits einer möglichen Auflösung der Künstlersozialkasse zugestimmt. Bundesweit regt sich hiergegen massiver Widerstand der Künstlerinnen und Künstler sowie ihrer Berufsverbände.

In dem offenen Brief der DOV heißt es u.a.: "Für die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) als Berufsverband und Gewerkschaft der Berufsmusiker in Deutschland ist es nicht hinnehmbar, dass ein bewährtes System der Sozialversicherung, das vielen freiberuflichen Künstlern und Publizisten eine angemessene Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ermöglicht, auf diese Weise zur Disposition gestellt wird. Ohne die Künstlersozialversicherung würden zahlreiche freiberufliche Musiker, die - je nach Auftragslage - nur unregelmäßige und zudem häufig niedrige Einkünfte erzielen, im Krankheitsfall oder auch im Alter in eine prekäre Situation gebracht, da eine anderweitige Absicherung für den betroffenen Personenkreis häufig nicht finanzierbar ist. Es wäre daher ein fatales Signal, wenn die Kulturnation Deutschland, deren wichtigste Ressourcen geistiges Potenzial und Kreativität sind, durch Verschlechterung der sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen ihren einzelnen Kreativschaffenden unüberwindliche Hürde aufbaut.

Es bleibt zu hoffen, dass es sich bei der dem Bundesrat vorgelegten Empfehlung um ein Versehen handelt. Dem Vernehmen nach haben einzelne Länder, deren Vertreter in den Ausschüssen die Empfehlung noch unterstützt hatten, signalisiert, den ursprünglichen Kurs nicht beibehalten zu wollen. Wünschenswert wäre es, wenn alle im Deutschen Bundesrat vertretenen Landesregierungen die Künstlersozialversicherung als wichtige Form der staatlichen Kulturförderung nicht leichtfertig aufs Spiel setzen würden. Schließlich sind die Länder - was sonst zu jeder Gelegenheit betont wird - die Träger der Kulturhoheit in Deutschland."

V.i.S.d.P. Gerald Mertens


6. Internationales Theaterinstitut protestiert gegen Versuche, die Künstlersozialversicherung infrage zu stellen

Die hohe politische Wertschätzung von Kunst und Kultur in Deutschland wird unglaubwürdig durch die Erosion sozialer und arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen für die Künstler. Der Vorschlag einer Reihe von Bundesländern zur Abschaffung der Künstlersozialkasse, zielt auf die Abschaffung der Altersabsicherung für die Mehrzahl der Künstler.

Das deutsche Zentrum des Internationalen Theaterinstituts wendet sich entschieden gegen diesen Versuch, über eine Vereinheitlichung sozialer Rahmenbedingungen künstlerische Tätigkeit mit kommerziellen Dienstleistungen gleichzusetzen. Wenn die Bundesregierung die Ratifizierung der UNESCO-Konvention für den Schutz der kulturellen Vielfalt ernst nimmt, so sollte sie diesen Vorschlag entschieden ablehnen.

Dr. Thomas Engel, Direktor ITI Deutschland


7. DJV erfolgreich: Front gegen KSK bröckelt

Die Pläne zur Abschaffung der Künstlersozialkasse (KSK) haben nach Ansicht des Deutschen Journalisten-Verbandes keine Aussicht auf Erfolg. Die Ministerpräsidenten mehrerer Bundesländer haben in den letzten Tagen erklärt, dass sie keine politischen Initiativen unterstützten, die das Ende der KSK zum Ziel hätten. In diesem Sinne äußerten sich die Länderchefs von Baden-Württemberg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Anfang der Woche war bekannt geworden, dass auf der Bundesratssitzung am 19. September die Abschaffung der Künstlersozialversicherung auf der Tagesordnung stehen sollte. Ein entsprechender Beschlussvorschlag werde von den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt unterstützt. Gegen den politischen Vorstoß hatten der DJV und andere Berufsverbände von Künstlern Position bezogen.

„Unser Protest war erfolgreich“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Wir müssen aber weiter wachsam bleiben, weil die Künstlersozialkasse Teilen der Wirtschaft ein Dorn im Auge ist.“ Konken kritisierte insbesondere den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der nicht müde werde, gegen die soziale Absicherung von Künstlern und Publizisten zu polemisieren. „Wer wie der DIHK die Künstlersozialkasse als bürokratisches Ungetüm hinstellt, hat keine Ahnung vom Innenleben dieser äußerst effektiv und sparsam arbeitenden Versicherung“, sagte Konken. Es sei auffällig, dass der Beginn des DIHK-Protests mit schärferen Kontrollen der KSK bei zahlungspflichtigen Unternehmen zusammenfalle, die ihre Versicherungsbeiträge schuldig geblieben seien. „Ein seriöser Wirtschaftsverband sollte sich nicht mit schwarzen Schafen in den eigenen Reihen gemein machen.“

8. Dachverband Freier Theaterschaffender Hamburg: „Abschaffung der Künstlersozialkasse katapultiert das Kulturland Deutschland ins letzte Jahrhundert zurück!"

Auf Initiative der Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein beschloss der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten sowie der Finanzausschuss des Bundesrates in einer Empfehlung zum „Entwurf des Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)“: „Der Bundesrat fordert, dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird.“ (Bundesratsdrucksache 558/1/08 vom 08.09.2008). Die Abstimmung über die geforderte Abschaffung der Künstlersozialversicherung soll bereits am 19.09.2008 im Bundesrat stattfinden.

Der Dachverband freier Theaterschaffenden in Hamburg fordert den Hamburger Senat und die Parteien auf, sich dieser skandalösen Initiative entgegenzustellen. Es wäre fatal für die stetig wachsende Kultur- und Kreativwirtschaft, die Künstlersozialkasse mit dem Argument des Abbaus von Bürokratie abschaffen zu wollen. Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine sozialpolitische Errungenschaft, die Künstlern und Kreativen eine günstige Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bietet. Bei einem durchschnittlichen Einkommen von 12.616 Euro im Jahr, wäre eine private Absicherung für die Künstler nicht möglich. "Damit würden sie zu Sozialfällen und das Kulturland Deutschland wäre existenziell gefährdet. Das kann man sich nicht gefallen lassen.“ so Alexander Pinto, Vorsitzender des Dachverbandes.

Das sich Hamburg der Empfehlung bisher nicht angeschlossen hat bewertet der Dachverband als positives Signal für die Künstler und Kreativen der Stadt. „Dieses Signal gilt es im Vorfeld der Abstimmung am 19.09. noch zu verstärken. Wir fordern deshalb alle Künstlerinnen, Künstler, Kreativen und insbesondere die Politik auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, dass die Initiative nicht zum Erfolg führt und die KSK erhalten bleibt.“

Pinto weißt darauf hin, dass derzeit auf Initiative des Fonds Darstellende Künste eine wissenschaftliche Studie „Zur sozialen, wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Situation von darstellenden Künstlern in Deutschland“ durchgeführt wird. Die Ergebnisse dieser Studie werden im Frühjahr 2009 der Öffentlichkeit präsentiert. Eine vergleichbare Studie hat 1982 zur Gründung der KSK geführt. „Mit dieser Bundesratsinitiative katapultiert die Politik das Kulturland Deutschland wieder ins letzte Jahrhundert zurück.“


9. ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Landesbezirk Baden-Württemberg: Offener Brief an den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg Herrn Günther H. Oettinger: Künstlersozialversicherung und „Bürokratische Hemmnisse“

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Oettinger,

das Land Baden-Württemberg hat dem Bundesrat eine Empfehlung gegeben, dass dieser die Bundesregierung auffordert zur „unter­nehmerfreundlichen Reform“ des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) bei­zu­tragen und bürokratische Hemm­nisse im Gesetz beseitigen solle.

Das Künstlersozialversicherungsgesetz wurde vor nicht all zu langer Zeit von dieser Bun­des­regierung mit Erfolg und Lob reformiert, darüber hinaus wurde zum 25-jährigen Bestehen aus­drücklich die öffentliche Versicherung zu dessen langfristiger Existenz abgelegt. Aus einigen Gremien Ihrer Partei und der Wirtschaft hören wir, dass es bei Ihrer Initiative eigentlich darum gehe, bürokratische Hürden des Gesetzes zu beseitigen. Das kann nur jeder Bürger und jede Bürgerin in unserem Lande und auch jeder Versicherte der KSK begrüßen. Wenn wir aber das empfehlende Schreiben der Ausschüsse Wirtschaft, Frauen und Jugend, Innere Angelegenheiten und Finanzen genauer lesen, ist darin eine Besei­tigung der Künstlersozialkasse und keine Entbürokratisierung vorgesehen! Die Ausschüsse Arbeit und Soziales und Kultur scheinen damit nicht befasst worden zu sein. Was sich für die Materie nur als schädlich herausstellt. Die Bundesländer Berlin, Bayern und Saarland haben sich enthalten. Andere haben sich dagegen ausgesprochen. Sie aber haben diese Empfehlung mit Ihrer Unterschrift unterstützt!

Wir sind sehr an einer Klarstellung interessiert, welche Willensbildung das Land Baden-Württemberg anstrebt.

Geht es wirklich um die Beseitigung von Bürokratie – womit wir aber auch nicht die Beseitigung der Zahlungspflicht der Wirtschaft meinen, wenn diese Kunst- und Kulturschaffende engagiert und damit die Künstlersozialkassen-Abgabe-Pflicht eintritt – oder geht es um die Beseitigung dieser hervorragenden Einrichtung, die den Kreativen im Lande die Chance einer gesetzlichen Altersversorgung und So­zialver­sicherung garantiert?

Ein schnelles und klärendes öffentliches Wort ist angezeigt!

Wir sind der Auffassung, dass Sie diese Chance zu einer Stellungnahme haben sollten, bevor wir falsche Schlüsse ziehen und uns gegen so viel Kulturfeindlichkeit wehren müssten.


10. GRÜNE (im Hessischen Landtag) : Hände weg von der Künstlersozialversicherung – Geschäftsführende Landesregierung will Künstlersozialkasse abschaffen

Zu Wochenbeginn ist bekannt geworden, dass der Bundesrat mit den Stimmen der geschäftsführenden Landesregierung am 19. September dafür plädieren will, die bundesweite Künstlersozialkasse abzuschaffen. Diese Einrichtung sorgt durch die Erhebung von Beiträgen bei den Kulturschaffenden und Umlagen bei Unternehmen, die künstlerische oder gestalterische Leistungen in Anspruch nehmen, für die soziale Sicherung und insbesondere die Krankenversicherung für die meist in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen im Kulturbereich Tätigen.

„Mit dem Argument einer angeblichen Beseitigung bürokratischer Hemmnisse für den Mittelstand hat die Bundesratsmehrheit in einer Beschlussempfehlung gefordert, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen. Hessen hat dem zugestimmt. Dies ist ein Skandal. Nur weil eine Reihe von Unternehmen, die künstlerische Leistungen in Anspruch nehmen, jetzt erstmalig zu Leistungen zur Künstlersozialversicherung herangezogen werden, wollen Wirtschaftslobbyisten die Einrichtung ganz abschaffen. Wie nicht anders zu erwarten, lässt sich die geschäftsführende Regierung Koch vor diesen Karren spannen und will dies vollziehen. Wir GRÜNE werden dafür kämpfen, dass es nicht soweit kommt“, erklärt die kulturpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sarah Sorge, zu diesem Vorhaben der geschäftsführenden Regierung Koch.

„Bei der heutigen Sitzung des Hauptausschusses des Landtags werden wir dafür sorgen, dass der Chef der Staatskanzlei Stefan Grüttner zu diesem Vorhaben Stellung nehmen muss. Wir fordern ihn auf, für die Landesregierung zu erklären, dass von einer Abschaffung der Künstlersozialversicherung klipp und klar Abstand genommen wird", erklärt der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Tarek Al-Wazir, der Mitglied im Hauptausschuss des Landtags ist.

„Die Künstlersozialkasse ist eine wichtige Errungenschaft der sozialen Sicherung. Schon in den siebziger Jahren ist erkannt worden, dass viele Künstlerinnen und Künstler keine geregelten Beschäftigungsverläufe haben, es ihnen also nicht möglich ist, sich kontinuierlich gegen Krankheit und für ihre Alterssicherung abzusichern. Deshalb wurde die Künstlersozialversicherung geschaffen. Diese ist heute noch notwendiger als damals. Rund 160.000 Künstlerinnen und Künstler und im Kulturbereich Tätige sind in ihr versichert und würden zu einem nicht geringen Teil im Alter Sozialhilfe beziehen müssen, wenn es die Kasse nicht gäbe", unterstreicht Sarah Sorge die notwendigen Aufgaben der Künstlersozialversicherung.


11. Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern: Künstlersozialversicherung muss erhalten und weiter verbessert werden

Nach Auffassung des kulturpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Torsten Koplin, ist der Vorstoß der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen, strikt abzulehnen.

„Entgegen der Empfehlung der Enquete-Kommission des Bundestages „Kultur in Deutschland", die sich parteiübergreifend für den Erhalt und die Stärkung der Künstlersozialversicherung ausgesprochen hat, haben diese Länder mit einer Bundesratsinitiative den Angriff auf das Sicherungssystem für Künstler und Publizisten gestartet“, erklärte Koplin am Donnerstag in Schwerin. Ihrer Ansicht nach sei diese Versicherung zu bürokratisch und unternehmerfeindlich. „Sie verkennen dabei, dass freischaffenden Künstlern aufgrund ihres geringen durchschnittlichen Jahreseinkommens von rund 12600 Euro keine private Absicherung etwa für Krankheit und Pflege möglich ist", sagte Koplin. "Deshalb brauchen sie Unterstützung, die Künstlersozialversicherung als eine in Europa einzigartige kultur- und sozialpolitische Errungenschaft muss erhalten und weiter verbessert werden.“

Es sei zu begrüßen, dass sich neben Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen auch Mecklenburg-Vorpommern gegen die Abschaffung der Künstlersozialversicherung ausgesprochen hat. „Im Interesse der Künstlerinnen und Künstler, unserer Kunst- und Kulturlandschaft, muss es gelingen, die Künstlersozialversicherung zukunftssicher zu machen“, betonte Koplin.


12. Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW im Landtag Schleswig-Holstein: Erhalt der Künstlersozialversicherung (Drs. 16/2223)

Der Landtag wolle beschließen:
Der Schleswig-Holsteinische Landtag spricht sich für einen Erhalt der Künstlersozialversicherung aus und begrüßt die Ankündigung der Landesregierung, eine entsprechende Initiative zur Abschaffung der Künstlersozialversicherung im Bundesrat abzulehnen.

Die Künstlersozialversicherung ist eine kultur- und sozialpolitische Errungenschaft, mit der Künstler und Publizisten, die erwerbsmäßig selbständig sind, gefördert werden.

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