Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, meldete am 09.09.2008 in einer Eilmeldung, dass in der Bundesratssitzung am 19.09.2008 eine Beschlussempfehlung des federführenden Wirtschaftsausschusses sowie des Ausschusses für Frauen und Jugend, des Ausschusses für Innere Angelegenheiten und des Finanzausschusses des Bundesrats beraten werden soll, in der die Abschaffung der Künstlersozialversicherung oder deren unternehmerfreundliche Reform gefordert wird (http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=1387&rubrik=2). Dieser vom Land Baden-Württemberg eingebrachten Empfehlung hatten sich mehrere Länder angeschlossen. Andere wie Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen hatten im Ausschuss dagegen gestimmt. Bayern, Berlin und das Saarland hatten sich enthalten.

Nach dieser Eilmeldung erhob sich ein Sturm der Entrüstung. Künstler, aber auch Bundes- und Landespolitiker haben sich eindeutig gegen diese Forderung gewandt. Dieser Protest scheint Wirkung gezeigt zu haben, einige Länder ruderten bereits am selben Tag noch zurück und teilten mit, dass sie der Beschlussempfehlung bei der anstehenden Entscheidung im Bundesrat nicht folgen wollen. Andere Länder schlossen sich an. Den Meldungen zu Folge will nun auch der Urheber dieser Initiative, das Land Baden-Württemberg, die Zustimmung zurückziehen.

Der Deutsche Kulturrat ist sehr erfreut über diese Entwicklung. Mit Nachdruck verweist der Deutsche Kulturrat darauf, dass im vergangenen Jahr eine unternehmerfreundliche Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes stattgefunden hat.

Seit 20 Jahren sind alle Unternehmen, die mit Künstlern und Publizisten auf freiberuflicher Basis zusammenarbeiten, verpflichtet, Künstlersozialabgabe zu entrichten. Über mehr als zwei Jahrzehnte waren es leider vornehmlich die Unternehmen aus dem Kulturbereich also die Galerien, die Verlage, die Kultureinrichtungen und andere, die die Künstlersozialabgabe geleistet haben. Ebenfalls flächendeckend gezahlt haben die Unternehmen der chemischen Industrie, die sich in einer so genannten Ausgleichsvereinigung zusammengeschlossen und für Abgabe- und Wettbewerbsgerechtigkeit in ihrer Branche gesorgt haben.

Seit Juli letzten Jahres werden endlich flächendeckend in allen Branchen die Unternehmen geprüft, ob sie mit Künstlern und Publizisten zusammenarbeiten und Künstlersozialabgabepflicht beststeht. Wenn dieses der Fall ist und sie bislang ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind, werden sie nun endlich zur Zahlung herangezogen und müssen die im Sozialversicherungsrecht übliche Nachzahlung für die letzten fünf Jahre leisten. Trittbrettfahren ist jetzt nicht mehr möglich! Dank der gerade erfolgten Reform werden die schon in den letzten Jahren ehrlich zahlenden Unternehmen entlastet werden. Der Künstlersozialabgabesatz sinkt von 4,9% in diesem auf 4,4% im kommenden Jahr.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Im letzten Jahr fand eine unternehmerfreundliche Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes statt, das wird hoffentlich nun auch das Land Baden-Württemberg verstehen. Drückebergerei gilt bei der Künstlersozialversicherung nun nicht mehr. Denn es kann nicht sein, dass einige Unternehmen sich vor der Zahlung drücken und andere sich gesetzestreu verhaltende Unternehmen deshalb zu stark belastet werden. Die Reform des letzten Jahres zeigt eine deutliche Wirkung. Im kommenden Jahr wird der Abgabesatz sinken. Wenn alle Unternehmen ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen und sich jetzt nicht einige durch weitere Winkelzüge vor der Abgabe drücken, kann voraussichtlich in den nächsten Jahren der Abgabesatz weiter sinken. Durch diese Wettbewerbsgerechtigkeit werden dann alle Unternehmen von der bereits stattgefundenen unternehmerfreundlichen Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes profitieren.“

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