Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist bestürzt über die Initiative der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, die Künstlersozialversicherung abschaffen zu wollen.

Klammheimlich, versteckt in einer Empfehlung (Bundesratsdrucksache 558/1/08 vom 08.09.2008) zum „Entwurf des Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)“ (Bundesratsdrucksache 558/08) haben der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten sowie der Finanzausschuss des Bundesrates mit den Stimmen der genannten Länder beschlossen:

„Der Bundesrat fordert, dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird.“

Gegen die Empfehlung haben sich folgende Länder gewandt: Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. Enthalten haben sich: Bayern, Berlin und das Saarland.

Die Abstimmung über die geforderte Abschaffung der Künstlersozialversicherung soll bereits am 19.09.2008 im Bundesrat stattfinden. Der Deutsche Kulturrat fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, bei der Bundesratssitzung ihre Kulturverantwortung ernst zu nehmen und der Empfehlung nicht zu zustimmen.

Die Künstlersozialversicherung ist eine kultur- und sozialpolitische Errungenschaft. Sie abzuschaffen würde bedeuten, dass die Mehrzahl der Künstler weder eine Kranken- noch eine Pflege- oder Rentenversicherung haben würden. Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 12.616 Euro ist eine private Absicherung nicht möglich.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die von Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein betriebene Abschaffung der Künstlersozialversicherung ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten. Weil vor einem Jahr der Deutsche Bundestag die Künstlersozialversicherung erfolgreich reformiert hat und jetzt endlich alle schon seit 20 Jahren abgabepflichtigen Unternehmen und auch öffentlichen Körperschaften zur Zahlung herangezogen werden, wird von einem zu großen bürokratischen Aufwand gesprochen. In Wirklichkeit geht es den sieben Bundesländern darum, die abgabepflichtigen Unternehmen und öffentlichen Körperschaften auf Kosten der Künstler von ihren Sozialversicherungspflichten zu befreien. Die Künstler sollten sich das nicht gefallen lassen!“

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