Als einen „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet Stefan Liebing, Generalsekretär der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) die von Bundesfinanzminister Steinbrück angekündigte Anhebung der Übungsleiterpauschale. Liebing weiter: „Damit wird eine zentrale Forderung unseres Verbandes umgesetzt.“

Die BDMV, die in Deutschland 18.000 Orchester mit etwa 1,3 Mio. Mitgliedern vertritt, hatte bereits im Jahr 2004 mit ihren „Stuttgarter Thesen“ unter anderem eine Anhebung der Übungsleiterpauschale angeregt, um damit ein Signal für die Besserstellung ehrenamtlichen Engagements in der Kultur zu setzen. Wichtig sei nun, dass der Kreis der Berechtigten entsprechend erweitert würde.

Unklarheiten befürchtet die Bundesvereinigung bei der vom Bundesfinanzminister angekündigten Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten für Vereine und Verbände im Rahmen ihrer Zweck- und wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Grundsätzlich sei es zwar ein richtiger Schritt, dass Vereinen die wirtschaftliche Betätigung erleichtert werde, um ihre Einnahmesituation zu verbessern, so der Verband. Zahlreiche Vereine würden aber zwischenzeitlich von den örtlichen Finanzämtern wie staatliche Institutionen behandelt, d.h. der Vorsteuerabzug im Bereich der Zweckbetriebe werde gestrichen, zum Teil sogar rückwirkend. Nach Auffassung des Verbandes ist der Gesetzgeber gefordert, in diesem Punkt für Rechtssicherheit zu sorgen, ohne dass Ehrenamtliche und ihre Organisationen benachteiligt werden.

Nach Liebings Meinung dürfe eine Neuregelung aber keinesfalls dazu führen, dass für die Zweckbetriebe von Vereinen die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges wegfällt. Die geltende Rechtslage biete aus seiner Sicht zwar keine Grundlage für eine umsatzsteuerliche Schlechterstellung der Orchester. „Wir wissen aber nicht, ob die Finanzverwaltungen vor Ort dies genau so sehen“, so der BDMV-Generalsekretär.

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