Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt den von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück vorgelegten „Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“.

Mit dem Referentenentwurf werden wichtige Schritte zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements gemacht. Im Kulturbereich ist bürgerschaftliches Engagement zur Sicherung der kulturellen Infrastruktur unerlässlich. Viele Kulturveranstaltungen wären ohne bürgerschaftliches Engagement nicht zu realisieren.

Als wichtig erachtet der Deutsche Kulturrat die geplante Anhebung der so genannten Übungsleiterpauschale von 1.848 Euro auf 2.100 Euro im Jahr. Darüber hinaus hält es der Deutsche Kulturrat für erforderlich, die Übungsleiterpauschale über die Übungsleiter und Betreuer hinaus auf die Vereinsvorstände und andere Verantwortungsträger in gemeinnützigen Vereinen auszudehnen.

Ebenso begrüßt der Deutsche Kulturrat die geplante Anhebung der steuerlichen Spendenabzugsfähigkeit auf 20%. Im Kulturbereich gibt es neben den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die Spenden in kleinerer und mittlerer Größenordnung zur Verfügung stellen, auch Bürgerinnen und Bürger, die zu großen Spenden bereit sind. Eine Erhöhung der steuerlichen Spendenabzugsfähigkeit auf 20% kann gerade diese Spender ermutigen, große Geldsummen oder Sachspenden wie z.B. Gemälde, Skulpturen oder wertvolle Buchbestände zur Verfügung zu stellen.

Als besonders wichtig erachtet der Deutsche Kulturrat die vorgeschlagenen Regelungen für Kulturfördervereine. In der Gesetzesbegründung wird klargestellt, dass Kulturfördervereine unter steuerlichen Gesichtspunkten als Förderung von Kunst und Kultur und nicht als Freizeitbetätigung anzusehen sind. Ebenso sollen Mitgliedsbeiträge auch dann steuerlich abzugsfähig sein, wenn eine geldwerte Leistung wie z.B. der kostenlose Eintritt in die geförderte Einrichtung gewährt wird.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der vorliegende Referentenentwurf zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Bundesfinanzminister stellt damit unmissverständlich klar, dass er bürgerschaftliches Engagement für unverzichtbar für die Gesellschaft hält und dass dieses Engagement darum steuerlich begünstigt werden soll. Eines ist klar, Bürgerinnen und Bürger, die sich engagieren, tun dieses für die Gesellschaft. Dieses gemeinwohlorientierte Engagement, das allen zu Gute kommt, wird daher zu Recht steuerlich begünstigt. Der Bundesfinanzminister zeigt sich mit seiner Initiative als ein weitsichtiger Kulturförderer.“

Absätze

Mehr zum Thema

News