Die Konferenz der Landemusikräte registriert mit Sorge, dass durch restriktive finanzpolitische Verordnungen und haushaltsrechtliche Auslegungen die ehrenamtliche Tätigkeit und insoweit das bürgerschaftliche Engagement Schaden erleidet und mittelfristig zum Erliegen kommen könnte.

Die Konferenz der LMR stellt nicht infrage, dass öffentliche Fördermittel für die ehrenamtliche Tätigkeit nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu verwenden sind. Ehrenamtliches Engagement jedoch darf nicht durch realitätsferne Reisekostenregelungen, Deckelungsvorgaben, komplizierte Verwaltungsvorschriften für Verwendungsnachweise, unverhältnismäßige Rückforderungsdrohungen oder Verschlechterungen im Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht konterkariert werden.

Wenn es der politische Wille ist, das bürgerschaftliche Engagement zu fördern, darf die Motivation zur ehrenamtlichen Tätigkeit nicht erschwert oder behindert werden.

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