Die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien, Monika Griefahn (SPD) hat nach einem Gespräch mit dem Bundesfachausschuss Musik und Medien des Deutschen Musikrates und dem Rundfunkausschuss der Landesmusikräte einen Vorschlag zur Neugestaltung der EU-Dienstleistungsrichtlinie unterbreitet:

"Die EU-Dienstleistungsrichtlinie wird dramatische Auswirkungen auf den Bildungs- und Kulturbereich haben, wenn diese Bereiche nicht als Dienstleistung besonderer Art gewertet werden. Ich schlage daher vor, bei der Überarbeitung der EU-Dienstleistungsrichtlinie nur die einzubeziehenden Bereiche zu benennen. Dieser Weg ist wesentlich einfacher umzusetzen, als bei den Ausnahmeregelungen den langwierigen Weg der Einzelfallprüfung zu gehen.

Ich bin mir mit dem Vorsitzenden des Bundesfachausschusses Musik und Medien, Dieter Gorny und dem Generalsekretär des Deutschen Musikrates Christian Höppner einig, dass wir die kulturelle Vielfalt in unserer föderalen Republik nur bewahren können, wenn Bildung und Kultur als Dienstleistung besonderer Art bewertet werden. In diesem Sinne bedarf die identitätsstiftende Wirkung von Bildung und Kultur des besonderen Schutzes auf nationaler Ebene. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und das Fernsehen haben hier in der Wahrnehmung ihres Sendeauftrages eine besondere Verantwortung."

Der Meinungsaustausch mit Monika Griefahn fand im Rahmen der medienpolitischen Tagung, die vom Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Medien NRW und dem Deutschen Musikrat veranstaltet wurde, statt. Beide Gremien vereinbarten künftig eine noch engere Zusammenarbeit.

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