Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestags, die EU-Dienstleistungsrichtlinie deutlich zu entschärfen.

Die vorherige EU-Kommission hatte im Februar 2004 den Vorschlag für eine „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (EU-Dienstleistungsrichtlinie) vorgelegt. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie soll dazu beitragen, dass die Europäische Union bis zum Jahr 2010 der dynamischste, wissensbasierte Wirtschaftsraum der Welt wird (Lissabon-Strategie). Der Richtlinienvorschlag wird zur Zeit im Europäischen Parlament behandelt. Der französische Staatspräsident Chirac und Bundeskanzler Schröder hatten bereits angekündigt, dass die EU-Dienstleistungsrichtlinie verändert werden muss.

Nun hat auch der Deutsche Bundestag mit der Annahme des Antrags der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Für eine zukunftsgerichtete Weiterführung der Lissabon-Strategie - Neue Impulse zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erneuerung“ (Bundestagsdrucksache 15/5116) sich für eine strukturelle Veränderung der Dienstleistungsrichtlinie ausgesprochen.

Den Deutschen Kulturrat freut, dass der Deutsche Bundestag mit diesem Beschluss der Bundesregierung für ihre Verhandlungen auf den Weg gibt, dass das Subsidiaritätsprinzip bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie u.a. im Kulturbereich und bei den audiovisuellen Medien gewahrt werden muss. Die EU hat sowohl im Kulturbereich als auch bei den audiovisuellen Medien nur eine äußerst begrenzte Zuständigkeit. Zur Wahrung der kulturellen Vielfalt müssen auch weiterhin die vornehmlichen Kompetenzen bei den Mitgliedsstaaten verbleiben. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie würde in ihrer bisherigen Form diesen Vorrang des Subsidiaritätsprinzips im Kulturbereich verletzten. Der Deutsche Bundestag hat nun ein klares Votum für den Vorrang des geltenden Subsidiaritätsprinzips ausgesprochen.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt weiter, dass der Deutsche Bundestag fordert, das Herkunftslandprinzip bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie deutlich einzuschränken und nur noch in solchen Wirtschaftsbereichen anzuwenden, in denen eine europäische Harmonisierung bereits erreicht ist.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute zu dem Beschluss des Deutschen Bundestags: „Der Deutsche Bundestag hat die Europäische Kommission in ihre Schranken gewiesen. In ihrer bisherigen Form greift die EU-Dienstleistungsrichtlinie tief in die Belange der Mitgliedsstaaten ein. Die EU-Kommission überschreitet damit ihre Kompetenzen gerade im Kulturbereich. Wir freuen uns, dass der Deutsche Bundestag so deutlich Position für die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips bezogen hat. Die Europäische Kommission hat kein Mandat für Kulturpolitik und darf es auch in der Zukunft nicht erhalten!“

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