Die heute beginnenden Beratungen des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments über die geplante Dienstleistungsrichtlinie sind nach Ansicht des Generalsekretärs des Deutschen Musikrates, Christian Höppner, eine Chance, die Gefahren für Bildung und Kultur aus dem ersten Entwurf zu beseitigen.
Christian Höppner: „Bildung und Kultur sind in erster Linie ein Kulturgut und keine Ware. Deshalb muss bei der Überarbeitung der EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht nur auf die Einhaltung sozialer und Umweltstandards geachtet werden, sondern gleichrangig der Schutz der kulturellen Vielfalt berücksichtigt werden. Dazu gehört auch die Abschaffung des Herkunftslandprinzips, wonach ein Dienstleister nur das Recht seines Heimatlandes beachten muss.
Der Deutsche Musikrat unterstützt den Vorschlag der Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien, Monika Griefahn, bei der Überarbeitung der EU-Dienstleistungsrichtlinie nur die einzubeziehenden Bereiche zu benennen und nicht bei den Ausnahmeregelungen den langwierigen Weg der Einzelfallprüfung zu gehen.
Die nun beginnenden Beratungen des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments sind eine Chance, die katastrophalen Folgen für die Bildungs- und Kulturlandschaften aus dem ersten Entwurf auszuräumen.“
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