Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder nach seiner grundsätzlichen Kritik zur geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie nun nach Informationen von Spiegel-Online sich dafür einsetzen will, dass der Gesundheitssektor, das Handwerk und der Bau sowie der Kulturbereich ganz oder teilweise von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen werden sollen.
Der Kulturbereich soll nach der geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie in vollem Umfang den Marktgesetzen unterliegen, ohne dass sein besonderer Charakter oder sein gesellschaftlicher Wert berücksichtigt würden.
Vor dem Hintergrund der derzeit wieder verstärkt stattfindenden Diskussion über die geistigen Grundlagen Europas und insbesondere der Europäischen Union müssen gerade die Kultur und die Künste, die Künstlerinnen und Künstler sowie generell die Kulturschaffenden sehr viel stärker als bisher im politischen Handeln berücksichtigt werden. Das heißt aber auch, Prinzipien und Handlungskonzepte von Kunst und Kultur, die bereichsspezifischen Regeln ihrer Entstehung, Verbreitung und Rezeption zu respektieren. Insbesondere heißt das, dass eine rein marktbezogene Denkweise nicht angemessen ist und letztlich für die notwendige kulturelle Vielfalt schädlich wäre. Diese Erkenntnis ist der Grund für die vom Deutschen Kulturrat geforderten entsprechenden Schutzklauseln und Sonderregelungen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wir freuen uns sehr, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder die Kultur aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie heraushalten will. Damit wächst die Chance, dass der Kunst-, Kultur- und Medienbereich einschließlich des Films sowie der kollektiven Verwertung von Urheberrechten nicht der Dienstleistungsrichtlinie unterliegen sollen. Bundeskanzler Gerhard Schröder hat für dieses Vorhaben die volle Unterstützung der deutschen Kulturverbände.“
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